Wie gehe ich vor bei Pensionierung?
Drei bis sechs Monate vor der Pensionierung Melden Sie Ihre Pensionierung mindestens sechs Monate vor dem letzten Arbeitstag bei Ihrer AHV-Zweigstelle an, damit Ihre erste Rente pünktlich überwiesen wird. Auch wenn Sie den Bezug Ihrer Rente aufschieben möchten, teilen Sie das der AHV am besten jetzt schon mit.
Wann kann ich in der Schweiz in Rente gehen?
In der Schweiz liegt der Zeitpunkt für die „ordentliche“ Pensionierung bei 64 Jahren für Frauen und bei 65 Jahren für Männer.
Wann muss man die Pension beantragen?
Ein Pensionsantrag sollte zwei bis drei Monate vor dem Pensionsbeginn gestellt werden, spätestens jedoch bis Ende des letzten Monats vor dem Pensionsantritt.
Wann muss ich meine Pension beantragen?
Die Arbeiterkammer rät allen Versicherten, sich rechtzeitig zu informieren, ab wann ein Pensionsanspruch besteht. Außerdem sollte der Pensionsantrag schon 2 bis 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Pensionsversicherung gestellt werden.
Wann kann man sich frühestens pensionieren lassen?
Gemäss Gesetz ist die Frühpensionierung frühestens im Alter von 58 Jahren möglich. Trotzdem sollten Sie so früh wie möglich damit beginnen, sich über die Zeit nach dem Arbeitsleben Gedanken zu machen.
Kann ich schon mit 62 Jahren in Rente gehen?
Für Frauen, die im Januar 1942 geboren wurden, gilt bereits eine Regelaltersgrenze von 62 Jahren (laut Anlage 20 SGB VI). Diese Frauen können dann zwar immer noch ab 60 in Rente gehen, müssen dann jedoch mit Abschlägen rechnen. Frauen können heute also keine Rente ab 60 beanspruchen.
Wie lange arbeitet man in der Schweiz bis zur Rente?
Um die volle Schweizer Rente zu erhalten, müssen eine Person und ihr Arbeitgeber ununterbrochene Zahlungen vom Alter von 20 Jahren bis zum Schweizer Rentenalter geleistet haben. Für diejenigen, die diese Kriterien nicht erfüllen, wird eine anteilige Schweizer Rentenzulage berechnet.