Wie geht eine Kostenschätzung?
Der Ablauf stellt sich wie folgt dar: Im ersten Schritt erfolgt eine Ermittlung der Einzelkosten pro Kostenstelle oder Kostenträger. Danach werden die Gemeinkosten ermittelt. Dies ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen über Kostenstellen zur eindeutigen Zuordnung der Gemeinkosten verfügt.
Wann wird die Kostenberechnung erstellt?
Im Gegenteil, es wird in der HOAI (§ 2 Nummer 14) und in der DIN 276 (Abschnitt 2.4.3) geregelt, dass die Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung, also am Ende der Entwurfsplanung zu erstellen ist. Dieser Zeitpunkt ist erst erreicht, wenn alle entwurfsrelevanten Angaben zur Integration zur Verfügung stehen.
Wie ist die Kostenschätzung vorzunehmen?
Die Kostenschätzung ist eine Grundleistung des Bauplaners in der Leistungsphase 2 nach der HOAI. Die Ermittlung ist – als spezielle Stufe der Kostenermittlung nach DIN 276 – auf Grundlage der neu bearbeiteten Fassung der DIN 276 – Kosten im Bauwesen vorzunehmen.
Was ist die Grundlage der Kostenschätzung?
Kostenschätzung Definition. Grundlage der Kostenschätzung ist der voraussichtliche Gesamtwert der gefragten Leistung ohne Umsatzsteuer. Zu berücksichtigen sind Prämien an den Bewerber ebenso wie Vertragsverlängerungen oder etwaige Optionen, d. h. eine Fortsetzung der Vertragslaufzeit zu denselben Bedingungen.
Was beschreibt der Begriff Kostenschätzung?
Grundsätzlich beschreibt der Begriff Kostenschätzung im betriebswirtschaftlichen Sinne eine Prognose entstehender Kosten eines Unternehmens, eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Projekts.
Was ist die Kostenschätzung der Vorplanung?
Die Kostenschätzung stellt somit eine Grundlage bei der Entscheidung über die Weiterführung der Vorplanung zur Entwurfsplanung (siehe Leistungsphasen nach HOAI) dar. Sie basiert insbesondere auf den zeichnerischen Darstellungen und sonstigen Planunterlagen der Vorplanung.