Wie geht es mit der Formulierung der Klage?

Wie geht es mit der Formulierung der Klage?

Hierbei geht es um die Formulierung der Klage. Diese ist wichtig für den praktischen Teil der Anwaltsklausur. Der Aufbau der Klage beginnt oben rechtsbündig mit dem Namen und der Adresse des Rechtsanwalts. Beispiel: Rechtsanwalt Hans-Peter Briegel, Meierbeerstraße 17, 22145 Hamburg. Nach unten etwas abgesetzt steht das Gericht und dessen Anschrift.

Was sind die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Klage?

Für die Zulässigkeit einer Klage ist nicht nur wichtig, das „richtige Gericht“ zu finden. Auch die Parteien (Kläger und Beklagter) müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um vor Gericht akzeptiert zu werden. Relevant sind die Stichworte „Parteifähigkeit“, „Prozessfähigkeit“, „Postulationsfähigkeit“ sowie „Prozessführungsbefugnis“.

Was sind die wichtigsten Bestandteile der Klage?

Hier die wichtigsten – und auch üblichen – Bestandteile der Klage: Rubrum. Anträge. Klagegrund (Tatsachenvortrag) Beweismittel. Rechtsausführungen – sind nicht zwingend! Evtl. Stellungnahme zur Frage, ob Einzelrichter- oder Kammerentscheidung.

Was sind die gesetzlichen Mindestbedingungen für eine Klage?

Für jede Klage gibt es aber gesetzliche Mindestbedingungen. Jede Klage muss den Anforderungen des § 253 Abs. 2 ZPO genügen. Hierzu gehören die Bezeichnung der Parteien und des Gerichts, die Angabe des Klagegegenstands und des Klagegrunds, ein bestimmter Antrag sowie die Unterschrift der Partei bzw. des Rechtsanwalts.

Warum ist der Kläger darlegungspflichtig?

Der Kläger ist für den Sachverhalt darlegungspflichtig. Er muss alle anspruchsbegründenden Tatsachen darstellen. Die Sachverhaltsdarstellung beginnt mit einem Einleitungssatz. Dieser schildert, worum es im Wesentlichen geht. Beispiel: „Der Kläger begehrt die Rückzahlung eines Darlehens.“ Hierauf folgt die Vorstellung der Parteien.

Welche Beweismittel sind bei einer normalen Klage zulässig?

Beachte: Bei einer normalen Klage sind nur Strengbeweismittel zulässig (SAPUZ). Die Beweismittel sind jeweils unter den zu beweisenden Tatsachen aufzuführen. Unter II. erfolgen die rechtlichen Ausführungen.

Ist eine Lagerung in speziellen Lagerräumen erforderlich?

Werden die Lagermengen überschritten, ist eine Lagerung in speziellen Lagerräumen erforderlich. Möglich ist allerdings auch eine Lagerung in Sicherheitsschränken. Wird das Lager über einen Zeitraum kleiner als 6 Monate betrieben, fällt die Lagerung nicht unter den Geltungsbereich der AwSV, da das Lager nicht als ortsfest gilt.

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