Wie genügt eine einvernehmliche Scheidung?
Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung genügt es in der Regel, dass nur einer der Ehegatten einen Anwalt mit der Vertretung vor dem Familiengericht beauftragt. Theoretisch müsste dieser die Anwaltskosten allein tragen.
Wer zahlt den Scheidungsantrag?
Wer diese zahlt, richtet sich dabei jedoch grundsätzlich nicht danach, wer den Scheidungsantrag stellt. Stattdessen werden die Gerichtskosten in jedem Fall jeweils hälftig den Scheidungsparteien auferlegt – unabhängig davon, ob beide die Scheidung wollen oder nicht.
Was sind die Kosten für eine Scheidung?
Die Kosten für eine Scheidung richten sich im Wesentlichen nach dem Verfahrenswert. Dieser setzt sich im Großen und Ganzen zusammen aus dem Quartalsnettoeinkommen beider Ehegatten. Aus dem Verfahrenswert errechnen Gerichte und Anwälte schließlich ihre Gebühren.
Was steht ihnen nach der Trennung und Scheidung zu?
Sind Sie nach Ihrer Trennung und Scheidung auf die finanzielle Unterstützung Ihres Ex-Partners angewiesen, steht Ihnen Trennungs- oder Ehegattenunterhalt zu sowie für Ihr gemeinsames Kind Kindesunterhalt.
Wie kann man sich mit der Scheidung einverstanden erklären?
Um sich mit der Scheidung einverstanden zu erklären, muss ein Schreiben aufgesetzt werden aus welchem das hervor geht. Ausschlaggebend ist dabei, dass die Einverständniserklärung in schriftlicher Form erfolgt.
Welche Kosten ergeben sich aus der Scheidung?
Die Scheidungskosten ergeben sich aus dem Verfahrenswert der Scheidung, der sich wiederum zu einem großen Teil aus dem Einkommen der Ehegatten errechnet. Ist das Einkommen der Ehegatten gering, weil ein Ehegatte nur Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II bezieht, so sinken die Kosten der Scheidung erheblich.
Wie einigen sich die Ehegatten zu den meisten Scheidungsfolgen?
Bei letzterem einigen sich die Ehegatten zu den meisten Scheidungsfolgen im Rahmen außergerichtlicher Vereinbarungen während der Trennung und lassen nur die Hauptsache und den Versorgungsausgleich vom Familiengericht behandeln. Hierfür reicht nur ein Ehegatte den Scheidungsantrag ein. Der andere stimmt dem Vorgang zu.