Wie gewährt der Staat Arbeitslosengeld?
In solchen Fällen springt der Staat ein und gewährt Arbeitslosen finanzielle Hilfen in Form von Arbeitslosengeld. Arbeitssuchend sind demnach alle, die eine entsprechende Meldung ans Arbeitsamt machen und nach einer neuen Beschäftigung suchen.
Wann sollte man sich arbeitslos melden?
Wenn sich mehr oder weniger plötzlich eine (drohende) Arbeitslosigkeit ergibt, ist man mitunter ratlos und weiß gar nicht, an wen man sich wenden soll. Der erste Weg sollte jedoch zur Agentur für Arbeit führen, denn dort muss man sich arbeitslos melden. Wann sollte man sich arbeitslos melden?
Ist das Gehalt während der Arbeitsunfähigkeit weiterhin gezahlt?
Attestiert ein Arzt Ihnen aufgrund einer Krankheit Arbeitsunfähigkeit, müssen Sie entsprechend nicht an Ihrem Arbeitsplatz erscheinen. Wird das Gehalt während der Arbeitsunfähigkeit weiterhin gezahlt? In den ersten sechs Wochen zahlt in der Regel der Arbeitgeber Ihre Vergütung normal weiter.
Welche Gründe für eine Arbeitsunfähigkeit gibt es?
Gründe für eine Arbeitsunfähigkeit kann es viele geben. Einige davon sind dauerhafter Stress und permanente Überlastung. Ein solches Krankheitsbild kann sich aus ganz unterschiedlichen Ursachen heraus ergeben.
Wie können Arbeitslose einen Minijob ausüben?
Arbeitslose können neben dem Leistungsbezug einen Minijob ausüben. Dies kann sich allerdings auf die Höhe des Arbeitslosengelds auswirken. Warum kurzfristige Minijobs für Arbeitslose grundsätzlich ausgeschlossen sind und was noch zu beachten ist.
Ist der beschäftigungslose Empfänger von Arbeitslosengeld II verpflichtet?
Der beschäftigungslose Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) ist verpflichtet, der Arbeitsverwaltung nebenbei erzielte Einkommen anzuzeigen. Es gelten aber Freibeträge, die nicht auf seine Leistung angerechnet werden.
Was gilt für Bezieher von Arbeitslosengeld II?
Grundsätzlich gilt für Bezieher von Arbeitslosengeld I ein Freibetrag von 165 Euro und für Bezieher von Arbeitslosengeld II ein Freibetrag von 100 Euro. Entscheidend ist das Nettoeinkommen. Darüber hinaus erzielte Arbeitsentgelte aus einer Beschäftigung führen grundsätzlich zu Leistungskürzungen.