Wie gilt das gemeinschaftliche Eherecht der beiden Ehepartner?
Verfügen die beiden Ehepartner über eine gemeinsame Staatsangehörigkeit, greift die erste Stufe. Demnach gilt das gemeinschaftliche Eherecht der beiden Ehegatten. In der Praxis bedeutet dies, dass beispielsweise für zwei verheiratete US-Amerikaner US-amerikanisches Recht gilt,…
Welche Staatsangehörigkeit hat das Ehepaar zusammengelebt?
Ehepartner leben üblicherweise zusammen und haben demnach auch einen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt. Sofern keine gemeinsame Staatsangehörigkeit vorhanden ist, wird der Rechtssprechung demnach die Rechtsordnung des Landes zugrundegelegt, in dem das Ehepaar zuletzt zusammengelebt hat.
Wie kann eine einvernehmliche Ehescheidung durchgeführt werden?
Richtig ist, dass eine sogenannte einvernehmliche Ehescheidung, d.h., dass nicht über die sogenannten Folgesachen gestritten wird, mit einem Anwalt durchgeführt werden kann. Es handelt sich dann aber um „einen“ Anwalt im Sinne der Zahl eins, wenn man im Gerichtssaal die Zahl der anwesenden Anwälte durchzählt.
Kann der Anwalt die Interessen der Eheleute niederzulegen?
Wenn widerstreitende Interessen der Eheleute unüberwindbar werden, hat der Anwalt das Mandat gegenüber beiden Eheleuten niederzulegen – mit der Folge, dass beide Ehegatten neue Anwälte beauftragen müssen. Es entstehen somit Kosten nicht nur für einen, sondern für drei Anwälte. Darauf muss der Rechtsanwalt hinweisen.
Was gilt für die Staatsangehörigkeit der beiden Ehepartner?
Verfügen die beiden Ehepartner über eine gemeinsame Staatsangehörigkeit, greift die erste Stufe. Demnach gilt das gemeinschaftliche Eherecht der beiden Ehegatten.
Kann man eine Ehe eines ausländischen Partners füllen?
Eine Ehe eines deutschen und eines ausländischen Partners wirft demnach zusätzliche Fragen rechtlicher Art auf. Von vielen Anpassungsschwierigkeiten, welche der unterschiedlichen Kultur und häufig auch Religion geschuldet sind könnte man ebenfalls Bände füllen.
Was erhalten Ehegatten aus Drittstaaten in Deutschland?
Ehegatten aus Drittstaaten, die mit ihren deutschen oder ausländischen gleichgeschlechtlichen Partnern in Deutschland zusammenleben wollen, erhalten die Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltskarte nur, wenn sie legal nach Deutschland eingereist (Visum, wenn erforderlich) und bisher noch nicht ausgewiesen oder abgeschoben worden sind.