Wie gilt das Recht der Gesetzgebung in Deutschland?

Wie gilt das Recht der Gesetzgebung in Deutschland?

Grundsätzlich gilt die Regel, dass den Ländern das Recht der Gesetzgebung zusteht, soweit das Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht, Artikel 71 Absatz 1 GG. Dies ist die Grundregel für die Gesetzgebungsbefugnisse in Deutschland. Wie bei allen Regeln gibt es jedoch auch hiervon Ausnahmen.

Was ist das Staatsrecht in Deutschland?

Staatsrecht (Deutschland) Das Staatsrecht ist ein Teilgebiet der deutschen Staats- und Rechtswissenschaft. Es fällt unter das öffentliche Recht und befasst sich zum einen mit dem Aufbau des Staates und seinen Organen, ihren Beziehungen untereinander und der Gesetzgebung (Staatsorganisationsrecht).

Was ist die Rechtmäßigkeit des Staatsrechts?

Diese Rechtmäßigkeit, nicht untermauert von der Legalität, der formalen Gesetzgebung, ergibt sich aus der eher subtilen Beschreibung der Einhaltung gewisser Wertvorstellungen und Grundsätze. Das Staatsrecht versteht die Legitimität als die Rechtmäßigkeit ihrer Institution, ihrer Verfassung.

Wie ist das Grundgesetz geregelt?

Geregelt ist dies in den Artikeln 71 und 73 GG. Das Grundgesetz sieht zwei Arten von Zuständigkeiten des Bundes vor, wenn es um die Gesetzgebung geht. Neben der konkurrierenden Gesetzgebung gibt es auch die sogenannte ausschließliche Gesetzgebung.

Wie kann das neue Gesetz gültig werden?

Nur wenn die Mehrheit der Abgeordneten für das neue Gesetz stimmt, kann es auch gültig werden. Manchmal muss auch noch der Bundesrat zustimmen. Unterschrieben wird das Gesetz von der Bundeskanzlerin und dem Minister, der dafür zuständig ist. Und als letztes unterschreibt der Bundespräsident. Danach wird das Gesetz gültig.

Was versteht man unter ausschließlicher Gesetzgebung?

Unter der ausschließlichen Gesetzgebungszuständigkeit versteht man, dass dem Bund das alleinige Recht zukommt, Gesetze zu erlassen. Den Ländern kommt hier nur die Befugnis zur Gesetzgebung zu, wenn dies durch ein Bundesgesetz ausdrücklich so vorgesehen ist. Die entsprechende gesetzliche Regelung hierzu findet sich in Artikel 71 GG.

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