Wie gründe ich eine Firma in Spanien?
Für die Gründung einer S.A. benötigt man mindestens 60.000 Euro Gründungskapital, von dem mindestens 25 Prozent eingezahlt werden müssen. Der Gründungsvertrag ist von einem Notar zu beglaubigen, und das Unternehmen muss in das Handelsregister eingetragen werden.
Welche Rechtsformen gibt es in Spanien?
Die Rechtsformen von Gesellschaften in Spanien
- Die Spanische S.L. (GmbH) “Sociedad de Responsabilidad Limitada”
- Einzelunternehmer, Freiberufler „Empresario Individual, autónomo“
- Personengesellschaft, BGB-Gesellschaft „Sociedad Civil“
- Die spanische Aktiengesellschaft, „Sociedad Anonima, S.A.“
Was kostet eine Firmengründung in Spanien?
Die Kosten für die Gründung einer spanischen S.L. liegen bei 1.500 Euro für die Vorbereitung sämtlicher Unterlagen und ca. 500 Euro für den Notar und die Eintragung und Aktivierung der Gesellschaft.
Was ist se für eine Rechtsform?
Die Europäische Gesellschaft – nach ihrem lateinischen Namen (Societas Europaea) auch bekannt unter der Bezeichnung SE – ist eine Rechtsform für Aktiengesellschaften, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Geschäftstätigkeit in verschiedenen europäischen Ländern mit einem einheitlichen Regelwerk zu betreiben.
Wie kann man in Spanien ein Unternehmen gründen?
Das bedeutet, jede juristische oder natürliche Person aus der EU kann in Spanien Unternehmen gründen. Bei der Gründung sind jedoch einige wesentlichen Merkmale zu beachten, wie z. B. der Gründungsaufwand, diverse Haftungsfragen, Steuerregelungen oder Offenlegungspflichten.
Welche Dokumente benötigen sie für eine Kontoeröffnung in Spanien?
Dokumente für die Kontoeröffnung ohne Wohnsitz in Spanien. Um ohne gemeldeten Wohnsitz in Spanien ein Konto eröffnen zu können, benötigen Sie Ihren Reisepass, Ihren Personalausweis oder ein anderes Dokument, aus dem Ihr Wohnsitz hervorgeht (zum Beispiel eine Rechnung, die nicht älter als drei Monate sein darf).
Wie kann ich ein Konto mit festem Wohnsitz in Spanien eröffnen?
Ein Konto mit festem Wohnsitz in Spanien eröffnen. Genau wie im Falle von Ausländern ohne Wohnsitz in Spanien benötigen Sie einen gültigen Reisepass, Personalausweis oder ein anderweitiges Dokument, aus dem Ihre Anschrift in Spanien hervorgeht, wie zum Beispiel ein Mietvertrag oder eine aktuelle Rechnung.
Welche Dokumente benötigen sie für ihren Aufenthalt in Spanien?
Damit die Dokumente anerkannt werden, benötigen Sie stets eine Übersetzung. Genau wie im Falle von Ausländern ohne Wohnsitz in Spanien benötigen Sie einen gültigen Reisepass, Personalausweis oder ein anderweitiges Dokument, aus dem Ihre Anschrift in Spanien hervorgeht, wie zum Beispiel ein Mietvertrag oder eine aktuelle Rechnung.