Wie hat das Familiengericht das Recht auf Entscheidung in der Sache beschieden?

Wie hat das Familiengericht das Recht auf Entscheidung in der Sache beschieden?

Das Recht der Eltern auf Entscheidung in der Sache Das Familiengericht hat die ausdrücklich gestellten widerstreitenden Anträge der Eltern – einerseits den Antrag des Vaters auf eine konkrete Umgangsregelung, andererseits den der Mutter auf Umgangsausschluss – in der Sache bisher nicht beschieden.

Warum hebt das Familiengericht den Beschluss des Familiengerichts auf?

Das OLG Brandenburg hebt den Beschluss des Familiengerichts deshalb auf (OLG Brandenburg, Beschl. v. 31.05.2012 – 9 UF 6/12). Das Familiengericht muss im Tenor konkrete Feststellungen zur Häufigkeit, zur Zeit, zum Ort und zur Verpflichtung zum Bringen und Abholen des Kindes treffen.

Hat das Familiengericht den fehlenden Anlass für eine Umgangsregelung begründet?

Das Familiengericht hat den fehlenden Anlass für eine Umgangsregelung wie folgt begründet: Dem Vater sei es aus in seiner Persönlichkeit liegenden Gründen nicht möglich, eine Umgangssituation zu schaffen, die einen unbeschwerten persönlichen Kontakt zu seinen Töchtern zulasse.

Welche Personen werden vor dem Familiengericht angehört?

Zeugen/Dritte werden vor dem Familiengericht grundsätzlich nicht angehört. Ausnahmen bilden hierbei ausschließlich fachbeteiligte Personen wie z.B. Sachverständige, die ein Gutachten erstellt haben. Ein Berechtigter verfasst also einen Schriftsatz oder lässt ihn verfassen und sendet ihn an das zuständige Amtsgericht.

Warum haben die Eltern zu wenig mit dem Familiengericht beschäftigt?

Die Eltern haben sich zu wenig damit beschäftigt, welche Strategie sie vor dem Familiengericht verfolgen und welche Möglichkeiten der Einflussnahme sie haben. Die Eltern haben sich zu wenig damit beschäftigt, wie sie ihre Ziele und Wünsche ohne Vorwürfe zum Ausdruck hätten bringen können.

Wie ist das Familiengericht zuständig?

Familiengericht. Das Familiengericht ist ausschließlich für familienrechtliche Problem zuständig. Bei der Entscheidungsfindung ist in der Regel ein Einzelrichter zuständig und keine weiteren Schöffen. Eine Anwaltspflicht besteht in der ersten Instanz nicht, allerdings ist es ratsam sich von einem Anwalt vertreten zu lassen.

Wie kann das Familiengericht ein Ordnungsgeld auferlegen?

Der weniger offizielle Anschein des Termins bedeutet aber nicht, dass das Verfahren für die Beteiligten freiwillig wäre. Vielmehr kann auch das Familiengericht das persönliche Erscheinen der Beteiligten anordnen und demjenigen, der unentschuldigt nicht zu einem Termin erscheint, ein Ordnungsgeld auferlegen.

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