Wie hat ein Kind das Recht auf den Umgang mit ihren Enkeln zugesprochen?

Wie hat ein Kind das Recht auf den Umgang mit ihren Enkeln zugesprochen?

Laut Gesetz hat ein Kind ein Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen. Die Eltern wiederum haben die Pflicht und das Recht auf den Umgang mit ihren Kindern (§ 1684 Abs. 1 BGB). Sie als Großeltern sind keine Erziehungsberechtigten. Ihnen wird somit keine Pflicht für den Umgang mit ihren Enkeln zugesprochen.

Welche Eltern haben das Recht auf den Umgang mit ihren Enkeln?

Die Eltern wiederum haben die Pflicht und das Recht auf den Umgang mit ihren Kindern (§ 1684 Abs. 1 BGB ). Sie als Großeltern sind keine Erziehungsberechtigten. Ihnen wird somit keine Pflicht für den Umgang mit ihren Enkeln zugesprochen. Dennoch haben Sie nach § 1685 Abs. 1 BGB ein Recht auf den Umgang mit ihren Enkeln.

Wie haben sie Recht auf den Umgang mit ihren Enkeln gewährt?

Dennoch haben Sie nach § 1685 Abs. 1 BGB ein Recht auf den Umgang mit ihren Enkeln. Dem Kind soll der Umgang mit möglichst vielen Familienmitgliedern gewährt werden. Dazu zählen besonders die Großeltern. Solange der Umgang von Oma und Opa zum Wohl des Kindes und seiner Entwicklung dient, wird Ihnen ein Umgangsrecht zugesprochen.

Kann man sich als Großeltern nicht mit den Eltern einigen?

Können Sie sich als Großeltern nicht mit den Eltern einigen, hilft notfalls das Familiengericht. Das Wohl und die Sicherheit des Kindes liegt täglich in der Hand der Eltern. Wir haben für Sie zusammengetragen, was Sie über Kinderschutz im Internet wissen sollten.

Ist der Besuch der Großeltern für das Kind förderlich?

Ist der Besuch der Großeltern für das Kind daher förderlich, so besteht ein Umgangs­recht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern zusammen oder getrennt leben. Die Eltern haben in beiden Fällen ein Umgang des Kindes mit seinen Großeltern zu gewährl­eisten (Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 22.04.1999, Az. 18 UF 4/99). Google Adsense 1

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