Wie heissen die beiden Gerichtshofe des offentlichen Rechtes?

Wie heißen die beiden Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes?

Eine Sonderstellung innerhalb der österreichischen Gerichtsbarkeit nehmen die „Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts“, nämlich der Verfassungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof, ein.

Wer gehört zur Gerichtsbarkeit?

Neben den Verwaltungsgerichten wird die Gerichtsbarkeit von der Justiz – dazu gehören die als „ordentliche Gerichte“ bezeichneten Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte sowie der Oberste Gerichtshof – ausgeübt.

Wie nennt man landesgerichte noch?

Die Landesgerichte (Gerichtshöfe erster Instanz) sind in erster Instanz für alle nicht den Bezirksgerichten zugewiesenen Rechtssachen zur Entscheidung berufen. Sie sind ferner in zweiter Instanz für die Behandlung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte zuständig.

Welche Gerichtsbarkeit gibt es in Deutschland?

Unterschieden werden die ordentliche Gerichtsbarkeit, von der alle Arten von Zivil- und Strafprozessen verhandelt werden, und die Gerichtsbarkeit, die nur für bestimmte Bereiche zuständig ist, z.B. die Arbeits-, Finanz- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit.gerichtsbarkeit. Die Gerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in mehrere Zweige.

Welche Gerichte haben eine ordentliche Gerichtsbarkeit?

Ordentliche Gerichtsbarkeit und zuständige Gerichte. Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (Zivilgerichtsbarkeit) und Strafsachen (Strafgerichtsbarkeit). Die zuständigen Gerichte gliedern sich von der ersten bis zur letzten Instanz in: Amtsgericht. Landgericht. Oberlandesgericht. Bundesgerichtshof.

Welche Gerichtsbarkeit hat der Bundesgerichtshof?

Ordentliche Gerichtsbarkeit 1 der Bundesgerichtshof, 2 die Oberlandesgerichte (in Berlin Kammergericht ), 3 die Landgerichte und 4 die Amtsgerichte.

Was gehört zur sachlichen Zuständigkeit des Gerichts?

Zur örtlichen Zuständigkeit gehört aber auch die sachliche Zuständigkeit des Gericht für die jeweilige Tat. Amtsgerichte sind zuständig für Straftaten, für die keine höhere Freiheitsstrafe als vier Jahre zu erwarten sind. Die Landgerichte sind zuständig, wenn Freiheitsstrafen von mehr als vier Jahren zu erwarten sind.

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