Wie heißen die einzelnen Teile des Zivilgesetzbuches?
ZGB (Zivilgesetzbuch)
- Personenrecht (73)
- Kinder- und Erwachsenenschutzrecht (68)
- Erbrecht (109)
- Familienrecht (138)
- Sachenrecht (106)
- Zivilrecht Ausland (38)
Was steht im Or?
Das OR enthält obligationenrechtliche Materialien, die jedoch in Sondergesetzen ihre Ergänzung haben. Es regelt die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Rechtssubjekten. Es enthält die Rechtsgrundlagen über Austausch von Vermögenswerten, Ausgleich bei Schäden (Art. 41 ff.)
Was regelt das Or?
Die römischrechtliche Bezeichnung Obligationenrecht wird heute noch im Schweizer Recht verwendet. OR) einzelne Vertragsverhältnisse besonders regelt, wie etwa Kauf, Tausch, Miete, Leihe, Darlehen, Agenturvertrag, Arbeitsvertrag, Auftrag, Werkvertrag, Anweisung und Bürgschaft.
Wann or wann ZGB?
Inhaltsverzeichnis ZGB | Zivilgesetzbuch und OR | Obligationenrecht. Das ZGB wurde von Eugen Huber im Auftrag des Bundesrats entwickelt, im Jahr 1907 vollendet und trat 1912 in Kraft. Den staerksten Einschlag fand das damalige Privatrechtliche Gesetzbuch fuer den Kanton Zuerich (entworfen von Johann Caspar Bluntschli).
Was war der Gründer des Zivilgesetzbuchs?
Gründervater des Zivilgesetzbuchs war der Politiker und Jurist Eugen Huber. Er entwickelte das Gesetz, das schliesslich 1912 in Kraft trat. Hubers Zivilgesetzbuch galt damals als eines der modernsten Gesetzbücher von ganz Europa.
Was ist das französische Zivilgesetzbuch?
Das Zivilgesetzbuch – oder im französischsprachigen Raum code civil – enthält in seinen fast tausend Artikeln insbesondere Bestimmungen über das Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht und Sachenrecht. Gründervater des Zivilgesetzbuchs war der Politiker und Jurist Eugen Huber. Er entwickelte das Gesetz, das schliesslich 1912 in Kraft trat.
Was ist das schweizerische Zivilgesetzbuch?
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.
Was definiert das zivilrechtliche Familienrecht?
Das im BGB geregelte zivilrechtliche Familienrecht definiert in § 1589 Absatz 1 BGB lediglich den Begriff der Verwandtschaft, der sich nach der Abstammung einer Person bestimmt.