Wie heißen die Fraktionen?
Fraktion im Europäischen Parlament
| Abkürzung | Ausrichtung | Mitglieder |
|---|---|---|
| ID | Rechtspopulisten, Rechtsextreme | 70 |
| EKR | Konservative, EU-Skeptiker | 63 |
| Die Linke | Linke, Kommunisten, Linkssoz. | 39 |
| Fraktionslose | 37 |
Wie heißen die aktuellen Fraktionen im Europaparlament?
ID: Fraktion Identität und Demokratie. Grüne/EFA: Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz. EKR: Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer. Die Linke: Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament – GUE/NGL.
Was sind Fraktionen im Landtag?
Eine Fraktion bilden in der Regel die Mandatsträger, die im Parlament einen Sitz haben und derselben Partei angehören. Zum Teil muss sie auch deren Namen tragen. Auch Abgeordnete verschiedener Parteien können sich zu einer Fraktionsgemeinschaft zusammenschließen.
Was sind die Fraktionen?
Die Fraktionen umfassen Angehörige der gleichen Partei oder gleichgesinnter Parteien. Eine Fraktion ist also nicht immer mit einer Partei identisch. Zur Bildung einer Fraktion ist der Zusammenschluss von mindestens fünf Mitgliedern eines Rates erforderlich. Im Ständerat gibt es nur informelle Fraktionen.
Was zählt zu den Vorteilen einer Fraktion?
Zu den Vorteilen einer Fraktion zählt beispielsweise die deutlich erhöhte Redezeit im Parlament. In der Regel setzt sich eine Fraktion aus Abgeordneten der selben Partei zusammen. Das ist jedoch nicht zwingend so. In Deutschland bilden beispielsweise die CDU und die CSU eine gemeinsame Fraktion im Bundestag.
Was ist der Rechtsstatus der Fraktionen?
Der Rechtsstatus der Fraktionen ist nicht dem privaten, sondern dem öffentlichen Recht zuzuordnen und ergibt sich aus den Bestimmungen der HGO und den Geschäftsordnungen der Fraktionen (hessischer VGH, s. unten).Hilfsweise kann auf Vorschriften des Vereinsrechts zurückgegriffen werden (Meyer, s. unten)
Welche Regelungen gelten für die Fraktionen in Hessen?
Die genauen Regelungen für die Rechte und Pflichten der Fraktionen, den Beitritt und Austritt und die interne Organisation der Fraktionen sind gesetzlich (z. B. in Hessen durch das Hessische Fraktionsgesetz) und in der Geschäftsordnung des jeweiligen Parlamentes (z. B. in Hessen §§ 40 ff. der Geschäftsordnung des Landtags) festgelegt.