Wie heißen die Parteien im Strafverfahren?
Im Strafprozess heißt die Partei, gegen die sich das Verfahren richtet, je nach Verfahrensstadium Beschuldigter, Angeschuldigter, Angeklagter oder Verurteilter, im Ordnungswidrigkeitenverfahren und im Unterbringungsverfahren Betroffener.
Was gehört zum Strafprozess?
Das Strafverfahren verfolgt im Wesentlichen drei Ziele: Wahrheitsfindung, Rechtsstaatlichkeit und Rechtsfrieden. Das Verfahren dient der Ermittlung der Wahrheit. Schließlich bezweckt das Verfahren die Förderung des Rechtsfriedens. Zu diesem Zweck steht am Verfahrensende eine abschließende Entscheidung.
Was sind die Rechte bei Parteirechten?
Bei diesen Parteirechten handelt es sich um die Rechte auf Erhebung der ordentlichen Rechtsmittel der Beschwerde, der Berufung (im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde) und der Vorstellung gegen Mandatsbescheide auf Erhebung der außerordentlichen Rechtsmittel der Wiederaufnahme des Verfahrens und der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie
Welche Partei ist die Hauptpartei?
Hinsichtlich des Umfanges der Parteistellung lassen sich die folgenden Unterscheidungen treffen: Hauptpartei ist die Partei, auf deren Antrag hin das Verfahren eingeleitet wird oder der im Verfahren eine Berechtigung entzogen oder eine Verpflichtung auferlegt werden soll.
Was sind die Parteien des Rechtsstreits?
Die Klageschrift muss sodann zunächst die Parteien des Rechtsstreits, das heisst den oder die Kläger und den oder die Beklagten, sowie das Gericht bestimmt bezeichnen, das bedeutet deren Namen, ggf. – gerade bei juristischen Personen – den oder die gesetzlichen Vertreter, und die ladungsfähige Anschrift angeben.
Was ist die Unterscheidung zwischen Beteiligten und Parteien?
Die Unterscheidung zwischen Beteiligten und Parteien ist deshalb wichtig, weil nur Parteien, nicht aber auch Beteiligten im Verwaltungsverfahren bestimmte Rechte zukommen, die es ihnen ermöglichen, ihre subjektiven Rechte auch tatsächlich der Behörde gegenüber durchzusetzen. Bei diesen Parteirechten handelt es sich um die Rechte