Wie heißt das Verfahren das verhindern soll dass eine Software kopiert wird?
Als Kopierschutz oder Kopiersperre bezeichnet man Maßnahmen, um die Vervielfältigung von Daten zu verhindern. Ein absoluter Kopierschutz ist im Allgemeinen nicht möglich, da der Datenträger für ein Lese- oder Abspielgerät lesbar sein muss.
Wann ist ein Kopierschutz wirksam?
Kopierschutzmaßnahmen gelten grundsätzlich auch dann als wirksam, wenn ihre Umgehung möglich ist. Sonst würde es als Konsequenz ein Wettrennen zwischen Urhebern und Hackern geben – und das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers.
Wie funktioniert Kopierschutz Papier?
Unter einer UV-Prüflampe leuchten diese Elemente z.B. rot, gelb oder blau. Ein Sicherheitsmerkmal, wie es auch bei Geldscheinen verwendet wird. Kopiergeräte erkennen das zusätzliche Sicherheitsmerkmal CopySTOP. Farbige Kopien werden dadurch automatisch mit einer schwarzen Fläche ausgegeben oder gar nicht zugelassen.
Ist DVDs brennen illegal?
Das Umgehen des Kopierschutzes auf einer CD, DVD, Blu-ray oder einem externen Datenträger, um die Informationen auszulesen und anschließend zu brennen, ist in jedem Fall illegal. Die Aufnahme und das Abfilmen von Originalen erlauben die gesetzlichen Vorgaben ebenfalls nicht.
Warum darf man die Kopien nicht verbreiten?
Man darf die Kopien nicht verbreiten, das heißt, nicht an jedermann verteilen oder jedem anbieten. Sollte z.B. der Sohn die DVD zum Tausch Mitschülern anbieten, die er nicht gut kennt, ist bereits das nicht erlaubt(BGH GRUR 1991, S. 316) und deren Verwendung in Tauschbörsen (Filesharingbörsen) erst recht nicht.
Wann ist die Kopie eines fremden Werkes erlaubt?
§53 Abs.1 UrhG beschreibt, wann die Kopie eines fremden Werkes erlaubt ist. Für unsere Zwecke ist folgender sinngemäßer Auszug wichtig: und die benutzte Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig ist oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde (seit Anfang 2008),
Warum dürfen Kopien für den eigenen Gebrauch gemacht werden?
Die Kopien dürfen nur für den eigenen privaten Gebrauch gemacht werden, zum Beispiel für den CD-Player im Fahrzeug oder als Zuwendung für Personen, zu denen man eine engere persönliche Beziehung hat, wie Verwandte oder Freunde. Mit diesen Kopien darf kein Erwerbszweck verbunden sein.