Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld nach 4 Monaten?
Wer mindestens 50 Prozent in Kurzarbeit ist, erhält ab dem vierten Monat des Bezugs von Kurzarbeitergeld 70 Prozent des entgangenen Nettolohns und ab dem siebten Monat 80 Prozent. Mit Kindern sind es ab dem vierten Monat 77 Prozent und ab dem siebten Monat 87 Prozent.
Wann erhöhter Leistungssatz Kurzarbeitergeld?
Das bedeutet: Der erhöhte Leistungssatz von 70 bzw. 77 Prozent wird ab dem 4. KuG-Bezugsmonat seit März 2020 gewährt, wenn der Entgeltausfall dann mindestens 50 Prozent beträgt, und zwar unabhängig vom (Arbeits- und) Entgeltausfall in den vorangegangenen Monaten. Es kommt nicht auf ununterbrochenen KuG-Bezug an.
Wer bekommt Leistungssatz 1 KUG?
Leistungssatz 1 = Arbeitnehmer, auf deren Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag mit dem Zähler von min- destens 0,5 eingetragen ist (die Kinder i.S. des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG haben) oder für die aufgrund einer Bescheinigung der Agentur für Arbeit der Leistungssatz 1 maßge- bend ist.
Wie Kurzarbeit nachweisen?
Arbeitgeber müssen die während der Kurzarbeit geleisteten Arbeitszeiten dokumentieren. Auch Ausfall- und Fehlzeiten fallen unter die Dokumentationspflicht. Der Nachweis für den jeweiligen Kalendermonat muss das Unternehmen innerhalb von drei Monaten beim Arbeitsamt einreichen.
Wie muss Kurzarbeit erfasst werden?
Während der Kurzarbeit sind Sie verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit zu erfassen. Aus dieser Erfassung muss hervor gehen, an welchen Tagen und in welchem Umfang Kurzarbeit geleistet wurde. Die Aufzeichnung kann auch in Listenform erfolgen.
Wird vom Kurzarbeitergeld noch was abgezogen?
Kurzarbeitergeld ist grundsätzlich steuerfrei. Ähnlich wie für das Elterngeld oder Arbeitslosengeld muss für das Kurzarbeitergeld keine Einkommenssteuer bezahlt werden. Allerdings kann es trotzdem dazu führen, dass der bezogene Lohn stärker mit Steuern belastet wird und im nächsten Jahr einer Steuernachzahlung droht.