Wie hoch ist der Freibetrag bei der Witwenrente?
Allgemeiner Freibetrag für die Witwenrente Mit anderen Worten ist nur das monatliche Einkommen anrechenbar, welches den 26,4fachen Wert des aktuellen Rentenwerts übersteigt. Der allgemeine Freibetrag liegt damit aktuell für die Zeit vom 01.07.2021 bis 30.06.2022 bei 883,61 Euro im Osten und bei 902,62 Euro im Westen.
Wird die Witwenrente auch versteuert?
Witwenrente und Steuererklärung. Steuerlich gesehen gelten für die Witwenrente die gleichen Regeln wie für eine reguläre Altersrente: Rentner kommen in den Genuss eines Rentenfreibetrags, ein Teil der Rente bleibt also steuerfrei. Das Jahr des Renteneintritts bestimmt die Höhe des Rentenfreibetrags.
Wann muss der Verstorbene die Steuererklärung abgeben?
Grundsätzlich gewährt das Steuerrecht den Angehörigen mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung. Abgabefrist ist der 29. Juli, allerdings in dem Jahr, das auf den Tod folgt. War der Verstorbene gar nicht pflichtveranlagt, musste er also gar keine Steuererklärung abgeben, dann kann es sich oft sogar lohnen, die Anträge auszufüllen.
Hat der Verstorbene noch steuerpflichtige Einnahmen versteuert?
Hatte der Verstorbene bis vor seinem Tod steuerpflichtige Einnahmen, die noch nicht versteuert wurden, dann müssen die Angehörigen eine letzte Steuererklärung machen. Unabhängig davon kann auch das Finanzamt die Erben dazu auffordern, eine Steuererklärung einzureichen.
Ist die Steuererklärung für den verstorbenen „lohnt“?
In welchen Fällen sich die letzte Steuererklärung für den Verstorbenen „lohnt“. War der Verstorbene gar nicht pflichtveranlagt, musste er also gar keine Steuererklärung abgeben, dann kann es sich oft sogar lohnen, die Anträge auszufüllen. Voraussetzung dafür ist, dass der Verstorbene Steuern gezahlt hat.
Kann man freiwillig die Steuererklärung für den verstorbenen abgegeben werden?
Durch die freiwillige Abgabe der Steuererklärung für den Verstorbenen kann das zu viel bezahlte Geld vom Finanzamt zurückgeholt werden. Bei der freiwilligen Abgabe haben Sie als Erbe auch länger Zeit, um sich um die Steuererklärung des Verstorbenen zu kümmern: Sie muss erst vier Jahre nach Ende des Todesjahres abgegeben werden.