FAQ

Wie hoch ist der Freibetrag bei einer Erbschaft?

Wie hoch ist der Freibetrag bei einer Erbschaft?

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro. Bei der Erbschaftssteuer für Eltern und Großeltern liegt der Freibetrag bei 100.000 Euro, bei Schenkungen sind nur 20.000 Euro steuerfrei.

Ist der Erwerb des überlebenden Ehepartners steuerfrei?

Bleibt sein Erbe, ein zu seinen Gunsten ausgesetztes Vermächtnis oder sein Pflichtteil wertmäßig unter dieser Marke von einer halben Million Euro, dann muss der überlebende Ehepartner keine Erbschaftsteuer bezahlen. Bis zu einem Betrag in Höhe von 500.000 Euro bleibt der Erwerb des überlebenden Ehepartners also immer steuerfrei.

Wie hoch ist der Freibetrag der Erbschaftssteuer?

Auch hier liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro. Wenn Sie der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner oder ein Kind des Verstorbenen (und gleichzeitig jünger als 27 Jahre alt) sind, bekommen Sie neben dem Freibetrag der Erbschaftssteuer auch noch eine andere Steuerbefreiung: den Versorgungsfreibetrag. Dieser ist auf 256.000 Euro festgesetzt.

Wie kann der Nachlass für die Erbschaftsteuer erhoben werden?

Wie der Nachlass für die Berechnung der Erbschaftsteuer veranschlagt wird, regelt das Bewertungsgesetz. Natürlich muss nicht jeder einzelne Gegenstand separat taxiert werden: Hausrat – dazu zählen auch das Auto und die Möbel – im Wert bis zu 41.000 Euro erben der Ehepartner oder die (Enkel-)Kinder pauschal steuerfrei.

Wie können sie die Steuerbescheide des verstorbenen bekommen?

Als Erbe können Sie die letzten Steuer­bescheide des Verstorbenen vom Finanz­amt bekommen, etwa wenn der Verstorbene seine Erklärung früher nur für sich abge­geben hat. Bei Zusammen­ver­anlagung müssen Witwe oder Witwer zustimmen. Heft­artikel. Neben dem PDF des aktuellen Artikels erhalten Sie auch das des Artikels aus Finanztest 11/2018.

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