Wie hoch ist der Freibetrag für eine Schenkungssteuer?
Schließlich erzielt die Person, die beschenkt wird, einen Vermögenszuwachs. Wird dabei der vom Gesetzgeber festgelegte Freibetrag überschritten, erhebt das Finanzamt die sogenannte Schenkungssteuer, wobei der Steuersatz bis zu 50 Prozent betragen kann.
Wie lange muss eine erneute Schenkung gezahlt werden?
Für eine erneute Schenkung würde die Tochter in jedem Fall Steuern zahlen. Wenn die Mutter hingegen acht Jahre wartet, gilt wieder ein neuer Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro. Jede steuerpflichtige Schenkung muss grundsätzlich nach § 30 ErbStG innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
Wie geht es mit der Steuer an den Erwerber?
Wichtig: Wenn die Person, die beschenkt wurde, die Steuer nicht innerhalb der Frist zahlt, wendet sich die Finanzbehörde an den Schenker und erlässt einen neuen Bescheid. Gleiches gilt, wenn der Schenkende zwar erklärt hat, er zahle die Steuer, aber keine Zahlung leistet. In dem Fall geht der Bescheid an den Erwerber.
Wie kann ich die Rückzahlung der Schenkung vorbehalten?
Insbesondere dann, wenn Sie einen höheren Betrag bzw. ein Grundstück verschenken möchten, sollten Sie sich an einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht wenden. Das Gleiche gilt, wenn Sie sich die Rückzahlung der Schenkung etwa bei einer Scheidung des Ehegatten vorbehalten möchten.
Ist eine Schenkungssteuer steuerpflichtig?
Zwar ist eine Schenkung – wie eine Erbschaft – normalerweise steuerpflichtig. Gleichwohl braucht der Beschenkte in vielen Fällen den erlangten Vermögenswert nicht vollständig zu versteuern. Unter Umständen fällt nur eine geringe oder sogar keine Schenkungssteuer an. Dies kommt vor allem dadurch, dass es bei der Schenkungssteuer Freibeträge gibt.
Wie viele Freibeträge gibt es bei der Steuerklasse I?
Bei der Steuerklasse I sind es sieben bis 30 und bei der Steuerklasse II 15 bis 43 Prozent. Je nach Steuerklasse und Beziehung zum Beschenkten gelten zudem andere persönliche Freibeträge, bis zu denen eine Schenkung steuerfrei bleibt. Aktuell gelten folgende Werte:
Wie hoch ist der Steuersatz bei der Steuerklasse I?
Hier bewegt sich der Steuersatz von 30 bis 50 Prozent, abhängig vom Wert der Schenkung. Bei der Steuerklasse I sind es sieben bis 30 und bei der Steuerklasse II 15 bis 43 Prozent.