Wie hoch ist der Zuschuss fur den Bonusheft?

Wie hoch ist der Zuschuss für den Bonusheft?

Die Höhe des Zuschusses hängt davon ab, ob das Bonusheft in den vergangenen Jahren lückenlos geführt wurde. Für Erwachsene gilt: einmal jährlich zur Vorsorgeuntersuchung gehen. Kinder und Jugendliche ab zwölf sollten die Termine halbjährlich nutzen.

Kann der Arbeitnehmer eine Bonuszahlung gewähren?

Hierher gehört z.B. eine Sonderzahlung, die an das wirtschaftliche Jahresergebnis des Arbeitgebers anknüpft. Kann der Arbeitnehmer das zu erzielende Jahresergebnis wegen unterjährigen Austritts nicht erreichen, so kann es im Einzelfall gerechtfertigt sein, keine Bonuszahlung zu gewähren.

Welche Bedeutung hat die Bonuszahlung für den einzelnen Mitarbeiter?

Entsprechend große Bedeutung hat die Bonuszahlung hier für den einzelnen Mitarbeiter. Üblicherweise orientieren sich Bonuszahlungen am erzielten Umsatz oder Gewinn, aber auch jede andere Bemessungsgrundlage (Zahl neuer Kunden, Stückzahl in der Produktion etc.) ist vorstellbar.

Wie kann man sich ein neues Bonusheft ausstellen lassen?

Selbstverständlich kann man sich auch ein neues Bonusheft ausstellen lassen. Im Fall eines zu beantragenden Zahnersatzes ist das alte Bonusheft dann in jedem Fall bei der Krankenversicherung miteinzureichen. Wichtig ist die lückenlose Dokumentation der Kontrolltermine aus den letzten fünf bzw. zehn Jahren.

Wie kann man Bonuszahlungen ausschließen?

Ein Unternehmen darf also nicht willkürlich Angestellte von Bonuszahlungen ausschließen. Das ist nur möglich, wenn die Leistung an einen sachlichen Grund geknüpft ist. Als sachlichen Grund akzeptiert die Rechtsprechung beispielsweise, wenn Arbeitgeber den Bonus an die Dauer der Betriebszugehörigkeit koppeln und somit Betriebstreue belohnen.

Warum haben gesetzliche Krankenkassen keinen Bonus für ihren Zahnersatz?

Etwa 60 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten haben keinen Anspruch auf einen Bonus für ihren Zahnersatz, da sie die Nachweise der Kontrolluntersuchungen im Bonusheft gar nicht oder nur unregelmäßig dokumentiert haben. Die 20- bzw. 15-prozentige Bezuschussung durch die Krankenkassen entfällt dann.

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