FAQ

Wie hoch ist die Ausgleichsabgabe?

Wie hoch ist die Ausgleichsabgabe?

Die Höhe der Ausgleichsabgabe beträgt je unbesetzten Pflichtarbeitsplatz: 125 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis weniger als 5 Prozent. 220 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent. 320 Euro bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent.

Was passiert mit der Ausgleichsabgabe?

Zum Großteil kommt die Ausgleichsabgabe wieder den Betrieben zugute und zwar denen, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Außerdem erhält die Bundesagentur für Arbeit aus diesem Fonds Gelder zur besonderen Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.

Wie kann der Arbeitgeber die Ausgleichsabgabe mindern?

Arbeitgeber, die anerkannten Behinderten-Werkstätten (WfbM) oder Blindenwerkstätten Aufträge erteilen, können die Hälfte des Rechnungsbetrags abzüglich der Materialkosten von der Ausgleichsabgabe abziehen.

Wie viele Schwerbehinderte im Betrieb?

2019 gab es in Deutschland 171.599 beschäftigungspflichtige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Davon haben 127.803 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schwerbehinderte Menschen beschäftigt, 43.796 haben keine beschäftigt.

Wie hoch muss die Schwerbehindertenquote sein?

Gemäß § 154 SGB IX müssen Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen mindestens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Arbeitnehmern besetzen. Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

Wer kontrolliert Schwerbehindertenabgabe?

Die Bundesagentur für Arbeit ist zuständig für die Durchführung des Anzeigeverfahrens und überwacht die Erfüllung der Beschäftigungspflicht. Die Integrations-/Inklusionsämter sind für die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe zuständig.

Wer prüft die Ausgleichsabgabe?

Die Höhe der Ausgleichsabgabe ist von den Arbeitgebern selbst auf der Grundlage ihrer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote zu ermitteln. Sie wird jährlich im Nachhinein berechnet und am 31. März des Folgejahres fällig. Es handelt sich also um eine Selbstveranlagungspflicht der Arbeitgeber.

Wie viele Schwerbehinderte Mitarbeiter muss ein Unternehmen laut Sozialgesetzbuch beschäftigen?

Private und öffentlichrechtliche Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, haben auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen (§ 154 Absatz 1 SGB IX).

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