Wie hoch ist die eintragungsgrenze für Punkte?
Die Eintragungsgrenze für Punkte liegt bei 60 Euro, d. h. Katalogordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße von mindestens 60 Euro belegt sind, führen zu Eintragungen im Fahreignungsregister. Dies aber nur, sofern sie sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken.
Was war der Unterschied zwischen alten und neuen Punkten?
Der Unterschied im alten System war jedoch, dass der Erhalt neuer Punkte die Verjährungsfristen der anderen Punkte gehemmt hat. Die Verjährung der Punkte begann somit von Neuem.
Wie entsprechen die Jahreszahlen den neuen Punkten?
Die Jahreszahlen entsprechen bis auf den ersten Fall den neuen: ein Punkt verjährt nach zwei Jahren, zwei Punkte nach fünf Jahren, drei Punkte nach zehn Jahren. Der Unterschied im alten System war jedoch, dass der Erhalt neuer Punkte die Verjährungsfristen der anderen Punkte gehemmt hat.
Was bedeutet die neuen Punkte in Flensburg?
Die in Flensburg archivierten Punkte erlebten eine Neuerung vom Verfall nach der Reform. Jeder Punkt verjährt nun für sich, die hemmende Wirkung entfällt. Das bedeutet, dass neue Punkte keinen Einfluss mehr auf die Löschung der alten Punkte in Flensburg haben.
Wie wird die Verwarnung hinterlassen?
Bei Parkverstößen wird die Verwarnung üblicherweise als Knöllchen am Fahrzeug hinterlassen, bei geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen per Post zugeschickt. Wird das Verwarnungsgeld innerhalb der einwöchigen Frist bezahlt, ist das Verfahren damit abgeschlossen.
Wie erfolgt die Verjährung von Eintragungen mit 3 Punkten?
Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten) mit 1 Punkt: Verjährung erfolgt nach 2,5 Jahren. Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten) mit 2 Punkten: Verjährung erfolgt nach 5 Jahren. Eintragungen (Straftaten) mit 3 Punkten: Verjährung erfolgt nach 10 Jahren.