Wie hoch ist die Freigrenze bei Privatinsolvenz?
Grundsätzlich liegt der bei einer Privatinsolvenz anzusetzende Freibetrag für Personen, die keinen Unterhalt zahlen müssen, bei 1.259,99 Euro netto. Liegt der Lohn bzw. das Einkommen unter dieser Grenze für den Selbstbehalt, findet demnach keine Pfändung statt und der Schuldner muss kein Geld an die Gläubiger abgeben.
Wie ist die private Insolvenz in einer Ehe möglich?
Wenn für einen der Ehegatten als letzter Ausweg nur noch die private Insolvenz möglich ist, stellt sich die Frage, inwiefern auch der andere Ehepartner davon betroffen ist. In der Regel werden bei der Privatinsolvenz in einer Ehe zwei Szenarien unterschieden: Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, bilden Ehepartner eine Zugewinngemeinschaft.
Ist der Ehepartner nicht von der Privatinsolvenz betroffen?
Grundsätzlich ist der Ehepartner nicht von der Privatinsolvenz des anderen betroffen, es gibt aber Ausnahmen. Im Allgemeinen haftet jeder Mensch nur für seine eigenen Schulden, nicht für die Schulden seines Ehepartners, seiner Kinder oder anderer Personen.
Wie haftet ein Ehepartner für die Schulden des anderen?
Ein Ehepartner haftet auch nicht für die Schulden des anderen, wenn kurz vor oder nach der Eröffnung der Privatinsolvenz geheiratet wird. In sehr seltenen Fällen haftet der Ehepartner allerdings doch für die Schulden des anderen. Dann können die Gläubiger auch Rückgriff auf den Ehepartner nehmen. Diese Haftung folgt aus § 1357 BGB.
Ist der nicht-insolvente Ehepartner insolvent?
Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn der nicht von der Insolvenz betroffene Ehepartner eine Bürgschaft abgegeben oder den Kreditvertrag mitunterzeichnet hat. In diesem Fall ist der nicht-insolvente Ehepartner ebenfalls als Schuldner zu betrachten und kann im Fall einer Privatinsolvenz haftbar gemacht werden.