Wie hoch ist die Gebühr für eine Apostille?
Die Beantragung einer Apostille ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung, die Apostille Kosten variieren je nach Bundesland und Art der Urkunde sowie Anzahl. Durchschnittlich belaufen sich die Gebühren auf 15-35€]
Was ist eine Apostille?
Eine Apostille ist eine vereinfachte Form einer Beglaubigung im internationalen Urkundenverkehr, welche im Haager Abkommen zwischen vielen Mitgliedsstaaten entschieden wurde. Die Apostille ersetzt eine Legalisation, welche heutzutage nur noch selten nötig ist.
Was geschieht mit dem Apostille-Verfahren?
Mit dem Apostille-Verfahren bzw. einer Legalisation einer Urkunde wird die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers und seine Befugnis zur Ausstellung bestätigt und damit ihr Beweiswert in diesem besonderen Verfahren festgestellt. Dies geschieht je nach Land entweder durch eine Apostille oder eine Legalisation.
Welche Dokumente dürfen mit einer Apostille beglaubigt werden?
Ausschließlich öffentliche Dokumente können mit einer Apostille beglaubigt werden. Die Dokumente müssen im Originalen vorliegen. Siegel und Signaturen sind vollständig und leserlich (Die Unterschrift beim Handelsregisterauszug wird oft weggelassen!). Die meisten Dokumente dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Wie kann ich eine Apostille beantragen?
Um wichtige Fragen zu Themen wie Übersetzung, Ausstellungsdatum etc. zu klären, fragen Sie die zuständige Auslandsvertretung in Deutschland Ihres Ziellandes oder die zuständigen Behörden in Deutschland. Eine Apostille beantragen können Sie nur vor Ort, eine Apostille online beantragen können Sie nicht.
Kann ich die Anschrift der zuständigen Apostille-Behörde mitteilen?
Die Anschrift der jeweils zuständigen Apostille-Behörde kann Ihnen üblicherweise die Stelle mitteilen, von der die Urkunde stammt. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die Justizverwaltung oder die Standesamtsaufsicht des Bezirks, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Wie erfolgt die Verrechnung der Apostille in Österreich?
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen – Buchhaltungsabteilung 40. Manche Staaten verlangen die Apostille auf österreichischen Urkunden, auch wenn in Österreich auf Urkunden dieser Staaten keine Apostille verlangt wird.