Wie hoch ist die Kriminalitätsbelastung der deutschen Männer?
Dies bedeutet, dass die Kriminalitätsbelastung der deutschen Männer im Bereich der Tatverdächtigen annähernd dreieinhalb Mal so hoch ist wie die der Frauen. Die im Beobachtungszeitraum (1995–2001) relativ rasch um fast 10% (Männer) bzw. bis zu 15% (Frauen) angestiegenen Tatverdächtigenbelastungszahlen haben sich auf diesem Niveau eingependelt.
Ist die Zahl der Tatverdächtigen deutlich gestiegen?
Betrachtet man allerdings statistische Grundaussagen unter dem Gesichtspunkt „Geschlecht und Kriminalität“, so fällt auf, dass in den letzten Jahren die Zahl der weiblichen Tatverdächtigen deutlich angestiegen ist. In der Gesamtschau ergibt sich nach wie vor eine erheblich stärkere Tatbelastung der Männer.
Wie hoch ist der Anteil der verurteilten Jugendlichen?
Der Anteil der verurteilten Jugendlichen an der Gesamtzahl aller Verurteilten macht mittlerweile knapp 7% aus; seit 1994 hat er um die Hälfte zugenommen. Der Anteil der weiblichen Jugendlichen an der Gesamtzahl der verurteilten Jugendlichen ist von 1994 bis 2000 von 11% auf 14% gestiegen.
Wie wird das Verhalten von Teenagern normaler?
Damit wird vieles verständlicher, aber auch normaler, was das Verhalten von Teenagern angeht. Chancen: Sehen Sie die Veränderungen Ihres erwachsenwerdenden Kindes positiv. Nehmen Sie die damit verbunden Herausforderungen als Chance wahr. Stellen Sie sich darauf ein, dass es Konflikte geben wird.
Wie groß ist der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger?
Ihr Anteil an der Gesamtzahl erwachsener nichtdeutscher Tatverdächtiger beträgt daher mittlerweile ein Fünftel. Betrachtet man die Verteilung weiblicher Tatverdächtiger, so zeigt sich, dass von den insgesamt knapp 530.000 weiblichen Tatverdächtigen nach einem 1993 gegebenen Anteil von fast 28% 2001 nur mehr etwa 22% nichtdeutsche waren.
Wie ist die Zuständigkeit einer anderen Gerichtsbarkeit geregelt?
Die Zuständigkeit der anderen Gerichtsbarkeiten wird durch die jeweiligen Gerichtsordnungen geregelt. Die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts bestimmt sich im Allgemeinen nach dem Wohnsitz oder dem Aufenthaltsort der natürlichen Person als Verfahrensbeteiligte bzw. bei einer juristischen Person nach deren Sitz.
Ist der Anwaltszwang vor dem Amtsgericht vorgeschrieben?
Vor dem Amtsgericht gibt es grundsätzlich keinen Anwaltszwang. Eine Ausnahme gilt hier aber für die Familiengerichte: Auch hier ist in jeder Instanz die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben.