FAQ

Wie hoch ist die normale kabelgebuehr?

Wie hoch ist die normale kabelgebühr?

Es ist gesetzlich erlaubt, dass der Vermieter seine Mieter die monatlichen Nutzungsgebühren, bzw. die Kosten für den Kabelanschluss weiterleitet, die für das Kabelfernsehen entstehen. Bei dieser Umlage handelt es sich laut Statistiken des Deutschen Mieterbundes um ca. 13 Cent pro Monat pro Quadratmeter.

Was beinhalten kabelgebühren?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass folgende Punkte von den Kosten abgedeckt werden: Strom für den Betrieb. Grundgebühren (monatlich) regelmäßige Wartung / Justierung der Anlage im Gebäude.

Ist der Kabelanschluss in den Nebenkosten enthalten?

In Zeiten von On-Demand-Streaming möchte man meinen, hat das gute alte Fernsehen längst ausgedient. Dennoch zählen die Kosten für Kabelanschluss oder Gemeinschaftsantenne zu den sogenannten umlagefähigen Nebenkosten, die sich der Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung von den Mietern zurückholen kann.

Wie hoch sind die Gebühren für Kabelfernsehen?

Aktuell liegen die monatlichen Kosten für einen Kabelanschluss in den Nebenkosten zumeist zwischen 8 bis 10 Euro – relativ niedrig, vor allem, wenn man sich die TV-Kosten in anderen europäischen Ländern anschaut. Möglich ist eine solch geringe Gebühr durch die Masse an Nutzern.

Wer zahlt die kabelgebühren?

In Mehrfamilienhäusern ist es oft üblich, dass die Vermieter einen Kabel-TV-Anschluss stellen. Dafür hat dieser oft mit einem Anbieter einen Sammelvertrag abgeschlossen, die Kosten – die Kabelgebühr – tragen die Mieter. Das Entgelt wird ihnen über die Betriebskostenabrechnung monatlich abgerechnet.

Was muss man für Fernsehen bezahlen?

Jeder Haushalt muss zunächst den monatlichen Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro bezahlen. Damit darf man die öffentlich-rechtlichen Sender empfangen. Geschieht das nicht terrestrisch, sondern über Kabel, Internet oder Satellit, fallen weitere Kosten an.

Wer zahlt den Kabelanschluss Mieter oder Vermieter?

Die Kosten für einen Kabelanschluss oder für eine Gemeinschaftsantenne werden vom Vermieter auf die Nebenkostenabrechnung umgelegt. Dies muss aus dem Mietvertrag oder einer Anlage zu den Betriebskosten hervorgehen.

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