Wie hoch ist die spanische Erbschaftssteuer?
Die Steuersätze der spanischen Erbschaftssteuer sind abhängig vom Verhältnis zwischen Erblasser/Erwerber, dem Wert des Erwerbs und dem bestehenden Vorvermögen und bewegen sich zwischen 7,65 % und 81,6 %.
Wer erbt in Spanien?
Gesetzliche Erbfolge ↑ Die gesetzliche Erbfolge tritt im spanischen Recht ein, wenn kein Testament die Erbfolge regelt. Gesetzliche Erben sind zunächst die Kinder, sodann die der gerade aufsteigenden Linie (Eltern und andere Vorfahren) und schließlich die Geschwister und Geschwisterkinder.
Was erbt die Ehefrau in Spanien?
Gesetzliches Erbrecht des überlebenden Ehegatten↑ Neben Abkömmlingen und Vorfahren erbt der Ehegatten (nur) dasjenige, was ihm als Noterbrecht zusteht, d.h. er erhält nur einen Nießbrauch (usufructo) an einem Drittel des Nachlasses. Daneben kann der Ehegatte auch Ansprüche aus der Ehe haben.
Welche Ausstattung ist im Immobilienpreis enthalten?
Zum Abschluss stellen sich die Makler Fragen nach der Ausstattung, die im Immobilienpreis enthalten ist. Meist sind es Einbauküchen, die im Gebäude verbleiben, da sie nach Maß gefertigt wurden. Das muss vor dem Kauf der Immobilie abgeklärt werden. Es ist empfehlenswert, dass eine Inventarliste mit dem verbleibenden Mobiliar erstellt wird.
Wie hängen die Anforderungen an die Immobilie zusammen?
Häufig hängen mit den Anforderungen an die Immobilienlage (ruhig & ländlich oder citynah?) auch die Wünsche hinsichtlich der Immobilie zusammen: Wer sich ein Haus mit großem Garten wünscht, wird – vor allem bei schmalerem Budget – eher in den Vororten oder ländlichen Lagen fündig.
Was achten die Immobilienmakler auf?
Auf diverse Anzeichen achten Hegen die Immobilienmakler einen berechtigten Verdacht an der legalen Handlungsweise ihrer Kunden, müssen sie automatisch Initiative ergreifen. Die Makler sind verpflichtet, diese Vermutung bei der FIU – der Zentralstelle für Finanztranktionsuntersuchungen – bei der Generalzolldirektion zu melden.
Welche Unterlagen sollten die Immobilienspezialisten vorlegen?
Bei einem Rechtsgeschäft mit einer Privatperson sollten die Immobilienspezialisten geeignete Unterlagen wie einen Pass oder Personalausweis vorlegen. Die im Ausweis angegebenen Daten einschließlich des Namens, der Nationalität oder ausstellenden Behörde müssen durch Immobilienmakler dokumentiert werden.