Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie für Verheiratete?
2 Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?
Ledige | Verheiratete | |
---|---|---|
Einkommensgrenze | 35.000 € | 70.000 € |
jährlich max. geförderte Sparleistung | 700 € | 1.400 € |
Höhe der Prämie | 10 % | 10 % |
höchste Prämie | 70 € | 140 € |
Wie geht das mit der Wohnungsbauprämie?
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie in Form eines Sparvertrags Eigenkapital ansparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren. Damit Sie die Wohnungsbauprämie erhalten, darf Ihr zu versteuerndes Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
Wann bekomme ich die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?
Wohnungsbauprämie: Höhe und Einkommensgrenze Im Klartext bedeutet dies: Zahlen ledige Versicherungsnehmer mehr als 512 Euro im Jahr in ihren Bausparvertrag ein, erhalten sie maximal 45,06 Euro Zuschüsse.
Wie viel Euro Wohnungsbauprämie können Verheiratete pro Jahr höchstens erhalten?
Um die Wohnungsbauprämie zu bekommen, zahlen Sie regelmäßig in einen Bausparvertrag ein. Gefördert werden ab 2021 pro Jahr maximal 700 Euro bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Paaren. Aktuell sind es 512 Euro bei Ledigen und 1.024 Euro bei Verheirateten. Sie können natürlich auch mehr sparen.
Wie berechnet sich die Wohnungsbauprämie?
Die Höhe der Wohnungsbauprämie ist individuell, denn sie berechnet sich prozentual nach den jährlich geleisteten Zahlungen in Ihren Bausparvertrag. Im Jahr 2020 liegt die Wohnungsbauprämie bei 8,8 Prozent der aufgebrachten Leistungen. Bei der Förderung gibt es jedoch Höchstbeträge.
Wer zahlt die Wohnungsbauprämie?
Der Antrag auf Wohnungsbauprämie erfolgt jährlich. Die Bausparkasse merkt die Wohnungsbauprämie jedes Jahr vor und zahlt sie beim Abschluss des Sparvertrags aus. Die Wohnungsbauprämie muss nicht zurückgezahlt werden und ist steuerfrei. Bausparprämie lässt sich bis zu 2 Jahre rückwirkend beantragen.
Wer zahlt die Wohnungsbauprämie aus?
Die Bausparkasse merkt die Wohnungsbauprämie jedes Jahr vor und zahlt sie beim Abschluss des Sparvertrags aus. Die Wohnungsbauprämie muss nicht zurückgezahlt werden und ist steuerfrei. Bausparprämie lässt sich bis zu 2 Jahre rückwirkend beantragen.