FAQ

Wie hoch ist ihr Invaliditatsgrad nach einem Unfall?

Wie hoch ist ihr Invaliditätsgrad nach einem Unfall?

Nach einem Unfall beträgt Ihr Invaliditätsgrad 40 Prozent – entsprechend erhalten Sie von Ihrer Versicherung eine Einmalzahlung von 40.000 Euro. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat standardisierte Richtwerte für die Gliedertaxe festgelegt.

Wie lange besteht der Anspruch auf die Invaliditätsleistung?

Der Anspruch auf die Invaliditätsleistung besteht mindestens 12 Monate (Versicherungsvertragsgesetz). Die meisten Versicherungen gestatten eine längere Frist, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Die genauen Fristen sind aus den Unfallversicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung zu entnehmen.

Welche Zuordnungen gibt es für jeden Invaliditätsgrad?

Es gibt feste Zuordnungen für jeden einzelnen Invaliditätsgrad zu einem bestimmten Anteil der Invaliditätssumme, die im Schadensfalls ausgezahlt wird. Bei einer Standardprogression von 225 Prozent erhalten Sie als Versicherter entsprechend erst bei einer Vollinvalidität 225 Prozent der Versicherungssumme.

Was sind die Anteile der einzelnen Invaliditätsgrade?

In diesem Fall werden die Anteile der einzelnen Invaliditätsgrade einfach zusammengerechnet. Wenn zum Beispiel Daumen und Zeigefinger bei einem Unfall abgetrennt werden, beträgt der Invaliditätsgrad 30 Prozent, weil der Daumen 20 Prozent ausmacht und der Zeigefinger 10 Prozent. Mehr als 100 Prozent werden dabei aber nicht berücksichtigt.

Wie berechnet die Versicherung den Invaliditätsgrad?

Den Invaliditätsgrad berechnet die Versicherung mit Hilfe der sogenannten Gliedertaxe. Das ist eine Tabelle, in der jeder Anbieter festlegt, welchen Grad der Beeinträchtigung er annimmt, falls ein Kunde einen bestimmten Körperteil verliert oder nicht mehr benutzen kann.

Wie wird die Invalidität berechnet?

Die Prozentzahl der Invalidität berechnet sich dann anhand eines medizinischen Gutachtens, das von einem Arzt angefertigt wird. Stellt dieser fest, dass der Arm zu 20 % beeinträchtigt ist, werden laut ABU-Gliedertaxe 20 % von 70 % berechnet. Dies ergibt einen Invaliditätsgrad von 14 %.

Wie lange muss die Invaliditätsleistung geltend gemacht werden?

Führt die Unfallverletzung der versicherten Person zu einer Invalidität, besteht ein Anspruch auf Invaliditätsleistung von der Unfallversicherung. Beim ADAC Unfallschutz muss die Invaliditätsleistung innerhalb von 18 Monaten (Produktlinie Basis) bzw. 24 Monaten (Produktlinie Exklusiv) nach dem Unfall geltend gemacht werden.

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