FAQ

Wie hoch muss Wohnraum im Dachgeschoss sein?

Wie hoch muss Wohnraum im Dachgeschoss sein?

2,20 m
An Aufenthaltsräume werden gemäß BauO NRW 2018 § 46 Mindestanforderungen bezüglich Raumhöhe, Belichtung und Belüftung gestellt. Für Aufenthaltsräume im Dachraum und im Kellergeschoss, im Übrigen für einzelne Aufenthaltsräume und Teile von Aufenthaltsräumen genügt eine lichte Höhe von mindestens 2,20 m.

Wann ist Spitzboden Wohnfläche?

Berechnung der Spitzboden-Wohnfläche Neben der Höhe kommt es bei der Nutzung des Spitzbodens auf die Wohnfläche an. Flächen mit einer Deckenhöhe unter einem Meter gelten nicht als Wohnfläche, bei einer Deckenhöhe zwischen einem und zwei Metern werden 50 Prozent der Fläche zur Wohnflächenberechnung herangezogen.

Wie hoch muss Wohnraum mindestens sein?

In der Musterbauordnung sowie den meisten Bundesländern beträgt sie bei Aufenthaltsräumen 2,40 m, die Vorschriften reichen aber von 2,20 m bis 2,50 m und lassen für Aufenthaltsräume in kleinen Wohngebäuden sowie in Dachgeschossen Ausnahmen zu.

Wie ist die Nutzung des Dachbodens möglich?

Wird einem Wohnungseigentümer durch die Teilungserklärung die ausschließliche Nutzung des Dachbodens zugewiesen, so ist er nicht zwingend darauf beschränkt, diesen lediglich als Abstellraum zu verwenden. Die gelegentliche Nutzung zu Wohnzwecken, beispielsweise als Hobbyraum oder als Gästezimmer, ist durchaus möglich.

Wie groß ist die Dachneigung in unserem Haus?

In unserem Beispiel ist das Haus 11,20 m lang und 6,20 m breit. Die Dachüberstände an den Traufen und Giebeln betragen jeweils 0,40 m. Somit ergibt sich die Grundfläche: (11,20 + (0,4 x 2)) x (6,20 + (0,4 x 2)) = 12,0 x 7,0 = 84 qm Die Dachneigung beträgt wie oben schon erwähnt 40 Grad.

Kann man den Dachboden nur als Lagerraum nutzen?

Möchten Sie den Dachboden nur als Abstell- oder Lagerraum nutzen, dann ist eine ausklappbare Bodentreppe die richtige Wahl. Diese wird mit einem geeigneten Stab geöffnet, die darauf befindliche Treppe klappt aus und verschwindet später wieder diskret nach oben.

Ist die Nutzungsmöglichkeit für den Dachboden entzogen?

Besteht nach dem Mietvertrag eine Nutzungsmöglichkeit für den Dachboden und wird diese Möglichkeit entzogen, kann der Mieter seine Miete um 2 % mindern. Bei einer 75 qm großen Wohnung stellt der Entzug der Dachbodennutzung auch keinen unerheblichen Mangel dar. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Kategorie: FAQ

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben