Wie hoch sind die Sozialabgaben für den Arbeitgeber?
Konkret zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Rentenbeitrags in Höhe von 9,35 Prozent, die Hälfte zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 7,3 Prozent, einen Anteil zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von 1,5 Prozent und einen Beitrag in Höhe von 1,275 Prozent zur Pflegeversicherung.
Wie ist die Fälligkeit der Lohnzahlung geregelt?
Die Fälligkeit der Lohnzahlung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt: Der Arbeitnehmer ist zunächst vorleistungspflichtig. Das heißt, er muss erst einmal arbeiten. Dann folgt die Vergütung seiner Tätigkeit. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.
Wann muss der Arbeitgeber den Mindestlohn zahlen?
Das Mindestlohngesetzes (MiLoG) schreibt der Lohnzahlung eine Maximalfrist vor und setzt damit individualvertraglichen Vereinbarungen Grenzen: Gemäß § 2 MiLoG muss der Arbeitgeber den Mindestlohn spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats zahlen, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht worden ist.
Wie wirkt sich die Arbeit als freier Mitarbeiter beim Finanzamt aus?
Wie wir bereits zuvor erwähnt haben, muss der Freelancer sich als solcher beim Finanzamt anmelden. Daher wirkt sich die Arbeit als freier Mitarbeiter auf die Steuern aus. Aus Sicht des Arbeitgebers ist dies positiv: Sie müssen für diese Arbeitskraft keine Lohnsteuern zahlen und auch keine Sozialabgaben.
Was muss ein freier Mitarbeiter beachten?
Ein freier Mitarbeiter muss einige Besonderheiten beachten. Kommen wir zu den rechtlichen Sachen: Wollen Sie selbst freier Mitarbeiter werden oder als Firma jemanden unter Vertrag nehmen, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. Wie wir bereits zuvor erwähnt haben, muss der Freelancer sich als solcher beim Finanzamt anmelden.