Wie hoch wird eine Einmalzahlung versteuert?
Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld sind ohne Abschläge lohnsteuerpflichtig und können die Lohnbuchhaltung komplizieren. Sie gehören steuerlich gesehen zu den sonstigen Bezügen. Die Berechnung der Lohnsteuer erfolgt nach der Jahrestabelle.
Sind Bonuszahlungen steuerpflichtig?
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte bereits mit Pressemitteilung vom 3. April verkündet, dass die in der Öffentlichkeit längere Zeit diskutierte Sonderzahlung an Beschäftigte i.H.v. 1.500 Euro lohn- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden kann.
Was sind steuerfreie Zuschläge?
Steuerfrei sind nur Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden.
Wie werden steuerfreie Zuschläge berechnet?
Um Ihren steuerfreien Zuschlag zu berechnen, multiplizieren Sie Ihren Grundlohn mit dem Prozentsatz des Zuschlags auf den Grundlohn mal dem Arbeitsstunden, den Sie an Feiertagen gearbeitet haben. Dieser Betrag ist steuerfrei.
Welche Zuschläge sind Sozialversicherungsfrei?
1.1 Kranken-/Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung Ein insgesamt steuerfreier Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit wird beitragspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, soweit er auf einem Entgelt berechnet wird, das 25 EUR je Stunde (sog. „Grundlohn“) überschreitet.
Wann wird ein Nachtzuschlag steuerpflichtig?
Der in der Zeit zwischen 19.00 Uhr und 20.00 Uhr gezahlte Nachtarbeitszuschlag ist generell steuer- und beitragspflichtig. In der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 24.00 Uhr sowie zwischen 4.00 Uhr und 6.00 Uhr sind 25% steuer- und beitragsfrei und 5% steuer- und beitragspflichtig.
Wie berechnet man die schichtzulage?
Bezahlt wird ein Aufschlag von 25 Prozent auf Ihr Grundgehalt, das vor Abzug der Steuern pro Stunde 12 Euro beträgt. Daraus ergibt sich: 12 Euro x 0,25 = 3 Euro Schichtzulage pro Stunde brutto. Das macht für die Nachtschicht in unserem Beispiel 21 Euro insgesamt (7 Arbeitsstunden x 3 Euro).