Wie hört man auf den Ex zu stalken?
Deinen Ex-Partner auf all deinen Social-Media-Seiten zu blockieren mag zwar die extremste Methode sein, um ihn nicht zu stalken, aber auch die effektivste. Sei darauf vorbereitet, dass entweder dein Ex-Partner oder gemeinsame Freunde dich nach deinen Beweggründen fragen werden.
Was kann ich tun wenn mein Ex mich Stalkt?
Das kannst du gegen einen stalkenden Ex tun
- Klar und deutlich den Kontakt abbrechen.
- Familie und Freunde informieren.
- Jede Stalking-Aktivität schriftlich, durch Fotos oder Videos festhalten.
- Wende dich an eine Fachberatungsstelle.
- Einen Anwalt engagieren.
- Anzeige erstatten.
- Die Gesetzeslage.
Kann man nach der Scheidung ihren Nachnamen wieder ändern?
Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ist dies ohne Probleme möglich. Schwierig kann es allerdings werden, wenn der geschiedene Partner erneut heiratet und die aus der früheren Ehe hervorgegangenen Kinder nun den Namen des neuen Ehegatten führen sollen. Können Sie nach der Scheidung ihren Nachnamen wieder ändern? Ja.
Wann müssen die Namen festgelegt werden?
Der oder die Namen müssen innerhalb eines Monats nach der Geburt festgelegt werden und eine spätere Änderung ist nur in engen Grenzen möglich. Voraussetzung ist, dass jemand beispielsweise immer anders genannt wurde und sich mit seinem beispielsweise sehr exotischen Vornamen nicht abfinden kann und/oder darunter leidet.
Wie kann ich meinen Nachnamen ändern lassen?
Nachname ändern lassen – so gelingt’s. Deutsche Staatsangehörige oder Staatenlose mit Wohnsitz in Deutschland können unter bestimmten Voraussetzungen ihren Nachnamen nach dem Namensänderungsgesetz (NamÄndG) ändern lassen. Nachnamen dürfen nur aus wichtigem Grund geändert werden.
Wie kann der heiratete Name weitergegeben werden?
Der er heiratete Name kann, sofern nach der Scheidung nicht abgelegt, auch an einen neuen Lebenspartner bei Eheschließung weitergegeben werden. Wenn Sie nicht möchten, dass ihr Name nach der Scheidung weitergegeben wird, empfiehlt es sich eine Vereinbarung im Rahmen eines Ehevertrages hierzu abzuschließen.