Wie im Internet schützen?
Wie kann ich meine persönlichen Daten im Internet schützen?
- Wichtigste Regel: Veröffentlichen Sie so wenig personenbezogene Daten wie möglich!
- Nicknames nutzen.
- Mehrere E-Mail-Adressen verwenden.
- Spam ignorieren.
- Achtung: Datenklau!
- Nicht alle Attachments öffnen.
- Online-Verhalten hinterfragen.
Wie kann ich Videos von mir im Internet löschen?
Eigene Videos löschen
- Melde dich in YouTube Studio an.
- Wähle im Menü auf der linken Seite Inhalte aus.
- Bewege den Mauszeiger auf das Video, das du löschen möchtest, und wähle „Mehr“
- Klicke das Kästchen an, um zu bestätigen, dass das Video dauerhaft gelöscht werden kann.
- Wähle ENDGÜLTIG LÖSCHEN aus.
Wie bekomme ich meine Daten aus dem Internet?
Damit persönliche Daten gelöscht werden können, muss der Nutzer zunächst ein Formular, den sogenannten „Antrag auf Entfernen von Suchergebnissen nach dem europäischen Datenschutzrecht“, online ausfüllen. In diesem Formular muss der Nutzer exakt auflisten, welche Informationen aus dem Netz zu löschen sind.
Wie ist die Privatsphäre im Internet umstritten?
Kaum ein Thema ist wohl so umstritten wie der Schutz der Privatsphäre im Internet. Zum einen wollen Millionen Nutzer ihr Leben, ihre Gedanken, Bilder etc. mit anderen Internetnutzern teilen, zum anderen haben sie aber auch Angst davor, keinerlei Privatsphäre mehr zu besitzen.
Ist es möglich, ihre Privatsphäre zu schützen?
Doch keine Sorge, es gibt auch andere Möglichkeiten, Ihre Privatsphäre zu schützen, ohne dass Sie auf den perfekten Spielspaß, ein umfangreiches Shoppingerlebnis oder andere Vorteile des Internets verzichten müssen.
Wie probieren sie ihre Privatsphäre aus?
Probieren Sie auch unterschiedliche Privatsphäre-Einstellungen aus. Es ist empfehlenswert, den Kreis der Personen, die Ihre Beiträge sehen können, nur auf diejenigen beschränken, die eine persönliche Einladung von Ihnen erhalten haben. Es ist sehr wichtig, starke Passwörter für Ihre Online-Konten zu erstellen.
Wie darf der Schutz der Geheimsphäre veröffentlicht werden?
Auch der Schutz der Geheimsphäre unterliegt dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. So dürfen Äußerungen nicht veröffentlicht werden, welche ohne oder gegen den Willen der betreffenden Person aufgenommen worden sind, nicht veröffentlicht werden.