Wie ist das Recht des Patienten zur Akteneinsicht geregelt?
Patienten haben ein umfassendes und bedingungsloses Einsichtsrecht in ihre Patientenakte. Das Recht Dritter basiert entweder auf der Einwilligung des Patienten oder einer gesetzlichen Regelung. Inzwischen ist das Recht des Patienten zur Akteneinsicht geregelt.
Was soll mit dem „Patientenrechtegesetz“ umgesetzt werden?
Mit dem im Februar 2013 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ (Patientenrechtegesetz) sollen transparente Regelungen geschaffen werden und Patienten wie auch Behandelnden, also auch Ärztinnen und Ärzten, die nötige Rechtssicherheit geben.
Warum haben Patienten ein umfassendes und bedingungsloses Einsichtsrecht?
Patienten haben ein umfassendes und bedingungsloses Einsichtsrecht in ihre Patientenakte. Das Recht Dritter basiert entweder auf der Einwilligung des Patienten oder einer gesetzlichen Regelung.
Wie ist die Übermittlung der Patientendaten zulässig?
Die Übermittlung der Patientendaten an Dritte ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig und bedarf entweder der expliziten Einwilligung des Betroffenen oder einer gesetzlich bestimmten Erlaubnis.
Was gilt für die Patientenakte?
Für die Akte gilt wie für die eigentliche Behandlung die ärztliche Schweigepflicht, weshalb sie nicht allgemein zugänglich ist. Als Patient haben Sie als Einziger nach § 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) jederzeit das Recht, Ihre Patientenakte einzusehen.
Wie dokumentiert der Arzt die Patientenakte?
„Der Arzt dokumentiert darin die Beschwerden des Patienten, seine Diagnose, die Therapie, aber auch Befunde, wie das Ergebnis von Röntgenaufnahmen“, sagt Regina Behrendt, Referentin des Bereichs „Gesundheitsmarkt“ bei der Verbraucherzentrale NRW. Daneben kann die Patientenakte auch persönliche Notizen des Arztes über den Patienten enthalten.
Was ist die elektronische Patientenakte?
Wichtig zu wissen: Von der arztgeführten Patientenakte ist die elektronische Patientenakte, die in der Hoheit des Versicherten liegt, zu unterscheiden. Ab spätestens Januar 2021 müssen gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten.