Wie ist das Schiedsverfahren eingeleitet?
Das Schiedsverfahren ist durch Einbringen der Klage beim Schiedsgericht eingeleitet. Mit der Klage ist entweder der urkundliche Nachweis vorzulegen, dass sich der Beklagte mit der Durchführung des Schiedsverfahrens im konkreten Streitfall ausdrücklich einverstanden erklärt hat, oder ausdrücklich die Zuständigkeit des Schiedsgerichts vorzuschlagen.
Wie kann ein Schiedsverfahren günstiger sein?
Das Verfahren kann flexibel an die Bedürfnisse der Parteien angepasst werden, z. B. bezüglich Ort und Sprache. Schiedsverfahren sind in der Regel nicht öffentlich. Schiedsverfahren laufen oft schneller ab als Verfahren vor staatlichen Gerichten. Insbesondere bei Verfahren mit hohem Streitwert kann ein Schiedsverfahren günstiger sein.
Wie können Schiedssprüche aufgehoben werden?
Schiedssprüche können vor deutschen Gerichten auch aufgehoben werden, wenn die Be-stellung des Schiedsgerichts, das Verhalten der Schiedsrichter, das Schiedsverfahren oder der Schiedsspruch gravierend fehlerhaft war bzw. ist. Viele internationale Schiedsverfahren werden vor der International Chamber of Commerce (ICC) in Paris verhandelt.
Welche Vorteile hat die Streitbeilegung im Wege eines Schiedsverfahrens?
Die Streitbeilegung im Wege eines Schiedsverfahrens hat für die Parteien den Vorteil, dass sie sich ihren Schiedsrichter und das Verfahren weitgehend selbst aussuchen können. Zudem kann das Schiedsverfahren, wenn sie das wollen, nicht öffentlich durchgeführt werden, so dass die Vertraulichkeit gewährleistet ist.
Welche Art von Schiedsverfahren gibt es?
Es gibt zwei Arten von Schiedsverfahren: institutionell und ad hoc. In institutionellen Schiedsverfahren hat eine Institution spezielle Verwaltungsfunktionen inne wie z.B. die Zustellung von Schriftsätzen o.ä. Der Grad der Beteiligung kann von Institution zu Institution variieren.