Wie ist das Sorgerecht bei unverheirateten Paaren?
Anders ist es bei unverheirateten Eltern: Hier liegt das Sorgerecht zunächst allein bei der Mutter. Wollen Mutter und Vater das ändern, müssen sie so genannte Sorgeerklärungen abgeben. Eltern können bis zur Volljährigkeit des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben.
Wer hat das Sorgerecht Wenn die Eltern nicht verheiratet sind?
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so steht das Sorgerecht nach dem Gesetz zunächst allein der Mutter zu. In einem solchen Fall kann der Vater beim Familiengericht beantragen, die elterliche Sorge beiden Eltern gemeinsam zu übertragen.
Kann der unverheiratete Vater das alleinige Sorgerecht erhalten?
Bisher konnte der unverheiratete Vater gegen den Willen der Mutter nicht das Sorgerecht erhalten. Der Grundsatz, dass die ledige Mutter bei der Geburt das alleinige Sorgerecht erh lt, bleibt auch nach dieser Gesetzesvorlage erhalten. Allerdings kann der Vater beim Familiengericht die Mitsorge beantragen.
Warum liegt das Sorgerecht bei der Mutter?
Bei unverheirateten Paaren liegt das Sorgerecht automatisch bei der Mutter, die damit juristisch alle Rechte, aber auch alle Pflichten bezüglich des Kindes inne hat. Übrigens: Auch wenn ein Vater die Vaterschaft anerkannt hat und in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen wurde, heißt das nicht, dass er das Sorgerecht hat.
Kann die Mutter gemeinsam mit dem Vater das Sorgerecht Teilen?
Möchte die Mutter des Kindes das Sorgerecht teilen, muss sie gemeinsam mit dem Vater einen Antrag beim Amtsgericht stellen. Das geht auch schon vor der Geburtdes Babys. Solange das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl nicht widerspricht, ist das eine reine Formsache.
Was steht bei unverheirateten Eltern zu?
Das alleinige Sorgerecht steht bei unverheirateten Eltern ursprünglich der Mutter zu, wenn die Eltern (normalerweise bei der Geburt des Kindes) keine so genannte Sorgerechtserklärung abgegeben haben, welche von der Zustimmung der Mutter abhängig ist. Seit 2013 haben es unverheiratete Väter viel einfacher und leichter,