FAQ

Wie ist der Datenschutz im Arbeitnehmerdatenschutz geregelt?

Wie ist der Datenschutz im Arbeitnehmerdatenschutz geregelt?

Nicht erst seit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), die auch Änderungen im Arbeitnehmerdatenschutz mit sich brachten, sehen sich Arbeitgeber immer wieder vor dem rechtlichen Problem, wann, in welchem Umfang und wie auf die E-Mail-Postfächer ihrer Mitarbeiter zugegriffen werden kann.

Wie sind die berechtigten Interessen des Arbeitgebers an einem Zugriff zu werten?

Bei rein dienstlich zulässiger Nutzung sind die berechtigten Interessen des Arbeitgebers an einem Zugriff (selbstverständlich stets im Rahmen der Erforderlichkeit) in der Regel höher zu werten als die Interessen des Geschäftsführers am Nichtzugriff.

Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erlaubt?

Eines der wichtigsten Credos im Datenschutzrecht ist der Grundsatz, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann erlaubt ist, wenn eine Erlaubnisnorm greift. Der Arbeitgeber kann sich bei Arbeitnehmern als Erlaubnisnorm grundsätzlich auf § 26 Absatz 1 Satz 1 BDSG berufen.

Ist ein betriebliches Erfordernis auf das E-mailfach des Arbeitnehmers zugreifen?

Entsteht ein betriebliches Erfordernis auf das E-Mailpostfach des Arbeitnehmers zuzugreifen (längere Krankheit des Arbeitnehmers, längere betriebliche Abwesenheit aus sonstigen Gründen), so kann ein Zugriff in der Regel auf § 26 Absatz 1 Satz 1 BDSG gestützt werden.

Was sind die gesetzlichen Regelungen zum Schutz von E-Mail?

Schutzsuchende Daten. Da keine speziellen gesetzlichen Regelungen zum Schutz von E-Mail existieren, lassen sich diese Fragen nicht kurz und bündig beantworten. Vielmehr muss man auf verschiedene datenschutzrechtliche Vorschriften und die allgemeinen Normen des Straf- und Zivilrechts zurückgreifen.

Was ist eine E-Mail?

Bei einer E-Mail handelt es sich um eine elektronische Datei, die das Schriftformerfordernis allenfalls dann erfüllen könnte, wenn aus ihr der Inhalt der Erklärung und die Person, die sie abgegeben hat, zuverlässig entnommen werden können und außerdem sichergestellt ist, dass es sich nicht um einen bloßen Entwurf handelt,…

Ist die Einlegung einer Rechtsbeschwerde durch eine E-Mail möglich?

Die Einlegung einer Rechtsbeschwerde oder eines Antrages auf Zulassung der Rechtsbeschwerde durch eine E-Mail ist auch während einer Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten einer Verordnung nach § 110a Abs. 2 OWiG nicht formwirksam möglich, da die gesetzlich bestimmte Schriftform hierdurch nicht eingehalten wird.

Kategorie: FAQ

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