Wie ist der Mieter verantwortlich für seine Einbauten und Umbauten?
Mieter ist verantwortlich für die Beschaffenheit seiner Einbauten und Umbauten. Egal welche Art der baulichen Veränderung der Mieter vornimmt, am Ende haftet er allein für die fachgerechte Ausführung. Das bedeutet, als Mieter ist man für alle Schäden oder Mängel verantwortlich, die sich durch Einrichtungen, Einbauten oder Umbauten ergeben,
Sind Umbauten und Einbauten vom Vermieter erfasst?
Umbauten und Einbauten durch den Mieter sind grundsätzlich nicht vom vertragsgemäßen Mietgebrauch erfasst und bedürfen daher immer einer Erlaubnis des Vermieters. Eine Ausnahme liegt nur bei den sogenannten Einrichtungen vor.
Wie besteht die Rückbaupflicht des Vermieters?
Die Rückbaupflicht besteht unabhängig von der Zustimmung des Vermieters. Selbst wenn der Mieter sehr hohe Kosten für den Ausbau und den Rückbau zu tragen hat, ändert das an seiner Verpflichtung gar nichts.
Was bedeutet „wohnen ohne Mietvertrag“?
Bei diesem Sprachverständnis kann „Wohnen ohne Mietvertrag“ daher auch bedeuten, dass die Parteien sich zwar mündlich oder stillschweigend darüber geeinigt haben, dass die eine der anderen eine Wohnung zur Nutzung überlässt und diese dafür ein Entgelt zahlt, dies aber nicht schriftlich festgehalten worden ist.
Ist die Miete eines Einfamilienhauses mit Garten erlaubt?
Handelt es sich um die Miete eines Einfamilienhauses mit Garten, kann je nach Einzelfall der Garten auch ohne ausdrückliche Nennung im Mietvertrag als mitvermietet angesehen werden (so z.B. in einer Entscheidung des OLG Köln mit Urteil vom 05.11.1993, Az.: 19 U 132/93). Dann gilt das oben Gesagte.
Was sind Einbauten und Umbauten in der Mietwohnung?
Einbauten und Umbauten hingegen sind oft nicht so leicht, wieder ausbaubar wie Einrichtungen: Einbauten oder Umbauten sind nämlich – wie der Name schon sagt – größere bauliche Veränderungen, die der Mieter in der Mietwohnung vornimmt. Kennzeichnend ist hier, dass in die sogenannte Sachsubstanz der Mietwohnung eingegriffen wird.
Wer haftet für die Veränderung der Mietwohnung?
Egal welche Art der baulichen Veränderung der Mieter vornimmt, am Ende haftet er allein für die fachgerechte Ausführung. Das bedeutet, als Mieter ist man für alle Schäden oder Mängel verantwortlich, die sich durch Einrichtungen, Einbauten oder Umbauten ergeben, mit denen man die Mietwohnung versehen hat.