Wie ist der Schutz der Privatsphare festgeschrieben?

Wie ist der Schutz der Privatsphäre festgeschrieben?

JuraForum.de-Tipp: Im Übrigen ist der Schutz der Privatsphäre auch in Artikel 8 EMRK über das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben. Der Gedanke über die Privatsphäre findet sich bereits in der Philosophie der Antike.

Warum ist der Begriff der Privatsphäre sinnlos?

Im Mittelalter koppelte sich der Begriff der Privatsphäre an den Besitz einer eigenen, größeren Wohnung, war mehr das Vorrecht der Bürgerschaft und des Adels. Die niederen Stände kannten die Privatsphäre in diesem Sinne eher nicht. Doch ist jeder Vergleich mit der Situation in der Welt, in der wir heute leben, vollkommen sinnlos.

Was ist „Privatsphäre“?

Als „Privatsphäre“ wird der familiär-häusliche Bereich einer Person bezeichnet, der ohne dessen Einwilligung nicht zugänglich ist und in dem die betreffende Person ihr Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit wahrnimmt, ohne dass sie dabei von äußeren Einflüssen behelligt wird.

Wie soll der Schutz der Privatsphäre in Kürze gewährleistet werden?

Der Schutz der Privatsphäre in Kürze – humanrights.ch Der Schutz der Privatsphäre soll den Individuen Bereiche sichern, in welchen sie sich ohne äussere Beschränkung frei entwickeln und entfalten können.

Wie findet sich die Rechtsprechung rund um die Privatsphäre?

Grundsätzlich findet sich die Rechtsprechung rund um die Privatsphäre durch Reaktionen auf die neuzeitliche Terrorgefahr allerorten derart aufgeweicht, dass man den Begriff ohne weiteres als Anachronismus betrachten kann. Davon sind alle drei Bereiche, in die man die Privatsphäre einteilt, betroffen.

Ist die Privatsphäre besonders geschützt?

Die Privatsphäre ist dabei besonders geschützt. Jeder hat ein Recht darauf, bei seinen privaten Angelegenheiten in Ruhe gelassen zu werden. Der Schutz der Privatsphäre ist in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geregelt. Die private Sphäre ist somit besonders geschützt, so dass Eingriffe einer besonderen Rechtfertigung bedürfen.

Was ist die private Sphäre?

Die private Sphäre ist der Bereich einer Person, der nicht öffentlich ist, also der nur die eigene Person angeht. Die Privatsphäre ist dabei besonders geschützt. Jeder hat ein Recht darauf, bei seinen privaten Angelegenheiten in Ruhe gelassen zu werden.

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