Wie ist der Umfang der gesetzlichen Erbteile bestimmt?
Im gesetzlichen Erbrecht in der Schweiz wird der Umfang der gesetzlichen Erbteile genau bestimmt. Der Umfang beziehungsweise die Höhe des gesetzlichen Erbteils hängt von der Konstellation der Erben ab. Maßgeblich hierfür ist beispielsweise, ob ein Erblasser einen Ehepartner und Kinder, nur eins von beidem oder keins von beidem hinterlässt.
Was ist das gesetzliche Erbrecht in der Schweiz?
Näher bestimmt ist es im dritten Teil des Zivilgesetzbuches ab Artikel 457. Nach dem Erbrecht in der Schweiz gehen mit dem Tod eines Erblassers dessen sämtliche Vermögenswerte auf die Erbengemeinschaft über. Das gesetzliche Erbrecht tritt dann in Kraft, wenn: 1. ein Erblasser kein Testament aufgesetzt hat.
Wie verändert sich der Nachlass der Erbengemeinschaft?
„Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben“. Dadurch, dass der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben wird, wird der Nachlass zum Sondervermögen der Erbengemeinschaft.
Warum sollten Erben auf einen Erlass der Erbschaft dringen?
Nach Meinung von Steuerexperten sollten Erben in einem solchen Fall auf einen Erlass der Erbschaftsteuer dringen und einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Dem Antrag wird häufig dann stattgegeben, wenn die Steuerforderung eine zu hohe (unbillige) Belastung des Erben darstellt.
Wie regelt das Gesetz die Erbfolge?
Soweit der Verstorbene keinen letzten Willen in Form eines Testaments oder Erbvertrages hinterlassen hat, regelt das Gesetz die Erbfolge. Mehrere Kinder des Verstorbenen sind zu gleichen Teilen am Vermögen des Erblassers beteiligt.
Wie geht es mit dem Erbrecht des Kindes vor?
Für das Erbrecht des Kindes kommt es nicht darauf an, ob man als eheliches Kind geboren wurde. Ebenfalls haben Kinder des Verstorbenen aus erster, zweiter oder dritter Ehe das gleiche Erbrecht. Die Regelung der Erbfolge in einem Testament des Verstorbenen geht immer der gesetzlichen Erbfolge vor.
Wie wird man nach deutschem Erbrecht erbt?
Erbe wird man übrigens nach deutschem Erbrecht ganz ohne sein eigenes Zutun. Sowohl nach gesetzlicher als auch nach testamentarischer Erbfolge fällt einem die Erbschaft automatisch zum Zeitpunkt des Versterbens des Erblassers zu. Dazu bedarf es weder der Annahme einer Erbschaft noch eines Erbscheins.
Wie entsteht die Erbengemeinschaft?
Im Gegensatz zu anderen Gemeinschaften, wie die Ehe oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, entsteht die Erbengemeinschaft zwangsläufig, ohne dass die Erben darüber irgendwie zu entscheiden hätten. Allein mit dem Ableben des Erblassers entsteht der Erbfall und, wenn mehrere Miterben vorhanden sind, damit automatisch die Erbengemeinschaft.
Wie ist es mit einem Erbe unter mehreren Erben?
Anders ist es, wenn ein Erbe nur ein Erbe unter mehreren Erben ist. Dann ist er Miterbe und damit Teil einer Erbengemeinschaft. In der Erbengemeinschaft können nur alle Miterben gemeinsam über den Nachlass bestimmen.