Wie ist der Vermittlungsausschuss zusammengesetzt und welche Aufgabe hat er?
Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsamer Ausschuss der Verfassungsorgane Bundestag und Bundesrat, in dem beide Häuser gleich stark vertreten sind. Die Geschäftsordnung des Ausschusses wird zuvor jeweils erneut vom Bundestag und Bundesrat gemäß Artikel 77 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes beschlossen.
Was ist der Vermittlungsausschuss einfach erklärt?
Aufgaben. Die Aufgabe des Vermittlungsausschusses besteht darin, bei Uneinigkeiten im Gesetzgebungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat zu vermitteln. Dazu soll in dem Gremium eine Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat, insbesondere in Form eines Kompromisses, gefunden werden.
Ist die Bildung des Gemeinsamen Ausschusses geregelt?
Die Bildung des Gemeinsamen Ausschusses und sein Verfahren werden durch eine Geschäftsordnung geregelt, die vom Bundestage zu beschließen ist und der Zustimmung des Bundesrates bedarf. (2) Die Bundesregierung hat den Gemeinsamen Ausschuss über ihre Planungen für den Verteidigungsfall zu unterrichten.
Was ist der Gemeinsame Ausschuss?
Gemeinsamer Ausschuss. Der Gemeinsame Ausschuss ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und grundsätzlich strikt subsidiär . Falls im Verteidigungsfall dem Zusammentreten des Deutschen Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen, übt er als Notparlament die Funktionen von Bundestag und Bundesrat aus.
Wie werden Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses bestimmt?
Die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses werden entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen bestimmt und dürfen nicht der Bundesregierung angehören. Im Gemeinsamen Ausschuss wird jedes Bundesland durch eine von ihm bestimmte Person vertreten, die, im Gegensatz zur Situation im Bundesrat, nicht an Weisungen gebunden ist.
Was ist der gemeinsame Bundestagsausschuss?
Falls im Verteidigungsfall dem Zusammentreten des Deutschen Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen, übt er als Notparlament die Funktionen von Bundestag und Bundesrat aus. Der Gemeinsame Ausschuss besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates.
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