Wie ist der Weg bis eine Initiative zum Gesetz wird?
Die Initiative für ein Bundesgesetz kann von der Bundesregierung, dem Bundesrat oder aus „der Mitte des Bundestages“ (Art. 76 Abs. 1 GG i.V.m § 76 GOBT) ausgehen. In letzterem Fall müssen eine Fraktion oder fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages den Vorschlag unterstützen (§ 76 GOBT).
Wann kann ein Gesetzesvorschlag scheitern?
Ein Gesetz scheitert dann, wenn eine Vorlage durch den Bundestag abgelehnt wird, wenn der Bundestag einen Einspruch des Bundesrats nicht mit erforderlicher Mehr- heit überstimmt, zum Beispiel bei einem (Einspruchsgesetz) oder wenn der Bundesrat bei einem Zustimmungsgesetz seine Zustimmung verweigert.
Wie ist der Weg der Gesetzgebung?
Entwürfe für ein neues Gesetz können von Bundestagsabgeordneten kommen, vom Bundesrat oder von der Bundesregierung. Billigt das Kabinett den Entwurf, so wird er dem Bundesrat zugeleitet und anschließend – mit der Stellungnahme des Bundesrates – dem Bundestag. Jetzt beginnt ein umständlicher Weg durch die Gremien.
Welchen Weg geht ein Gesetz?
Was ist bei verfassungsändernden Gesetzen zu beachten?
Bei verfassungsändernden Gesetzen wird eine qualifizierte Mehrheit in Bundestag und Bundesrat gefordert, hieraus ergibt sich die Zuständigkeit des Bundes. 2. Verfahren Für das Gesetzgebungsverfahren bei verfassungsändernden Gesetzen ist Art. 79 II GG zu beachten.
Was muss das Grundgesetz ändern oder ergänzen?
Dieses Gesetz muss den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändern oder ergänzen. Gemäß Art. 79 Absatz 2 GG bedarf ein solches Gesetz der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
Was ist die Prüfung eines verfassungsändernden Gesetzes?
Die Prüfung eines verfassungsändernden Gesetzes kann sich nach folgendem Schema richten: 1. Zuständigkeit Bei verfassungsändernden Gesetzen wird eine qualifizierte Mehrheit in Bundestag und Bundesrat gefordert, hieraus ergibt sich die Zuständigkeit des Bundes. 2. Verfahren