Wie ist die barrierefreie Gestaltung von Wohngebäuden definiert?
Die DIN 18040-2 normiert die barrierefreie Gestaltung von Wohngebäuden. (3) Bei Wohngebäuden ist gemäß DIN 18040-2 noch einmal zwischen dem öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden und den Wohnungen selbst zu unterscheiden, denn für die Bereiche ist der Begriff „barrierefrei“ jeweils etwas unterschiedlich definiert:
Welche Vorteile hat barrierefreier Wohnraum für pflegende Angehörige?
Vorteile von Barrierefreiheit für die Pflege Nicht nur für Betroffene, sondern auch für pflegende Angehörige hat ein barrierefreier Wohnraum viele Vorteile, denn sie können die pflegerischen Tätigkeiten stark erleichtern. Pflegebedürftige oder ältere Menschen können durch einen barrierefreien Umbau länger zuhause wohnen bleiben.
Was gilt für barrierefrei nutzbare Wohnungen?
„Barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“. Das gilt für Zufahrtswege, Garagen, Flure und den Bereich bis hinter die Wohnungseingangstür. Privater Wohnbereich: Hier wird noch einmal zwischen zwei Standards unterschieden, und zwar zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen.
Was ist eine barrierefreie Wohnung nach DIN 18040-2?
Barrierefreiheit ist durch Bewegungsflächen von 120 x 120 cm gegeben, damit eine Wohnung rollstuhlgerecht ist, braucht es jedoch Flächen von 150 cm x 150 cm, z. B. im Badezimmer oder der Küche. Wesentliche Kriterien einer barrierefreien Wohnung nach DIN 18040-2 Öffentlicher Bereich von Wohngebäuden:
Welche Bedeutung hat die Beseitigung von Barrieren?
Die Beseitigung von Barrieren ist von größter Bedeutung für Menschen mit Behinderungen, denn Barrierefreiheit trägt wesentlich zur Gleichstellung und Inklusion bei. Die demografische Entwicklung zeigt: Unsere Gesellschaft wird immer älter.
Was bedeutet Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit bedeutet nach Artikel 9 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), dass „ […] für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang […] zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, […] sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit […] offenstehen […].“
Wie ist das Thema „Barrierefreiheit“ gerückt?
Seit den 90er Jahren ist das Thema „Barrierefreiheit“ zunehmend ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Es hat Einzug gehalten in die Bauordnungen der Bundesländer und ist zu einem bedeutenden Aspekt bei öffentlichen Bauvorhaben geworden.