Wie ist die Berechtigung einer Beschwerde geprüft?
Im Rahmen des Einigungsstellenverfahrens wird die Berechtigung einer Beschwerde geprüft. Wie der Arbeitgeber einer berechtigten Beschwerde abhilft, ist dagegen nicht Verhandlungsgegenstand. Erachtet die Einigungsstelle eine Beschwerde als berechtigt, so hat der Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen für Abhilfe zu schaffen.
Wie hat der Arbeitgeber die Beschwerde nachzugehen?
Der Arbeitgeber hat der Beschwerde nachzugehen und den Betriebsrat über den jeweiligen Stand der Dinge zu informieren. Die Beschwerde gilt als erledigt, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der ihm gebotenen Möglichkeiten für Abhilfe geschafft hat.
Wie kann der Betriebsrat Beschwerden entgegenzunehmen?
Der Betriebsrat hat Beschwerden der Arbeitnehmer entgegenzunehmen, sie auf ihre Berechtigung hin zu prüfen und beim Arbeitgeber entsprechende Abhilfe zu beantragen. Der Arbeitgeber hat der Beschwerde nachzugehen und den Betriebsrat über den jeweiligen Stand der Dinge zu informieren.
Ist ein Arbeitnehmer individuell benachteiligt oder ungerecht behandelt?
Wird ein Arbeitnehmer individuell benachteiligt oder ungerecht behandelt, bzw. beeinträchtigt, so hat er das Recht sich nach § 84 Abs. 1 BetrVG bei den zuständigen Stellen des Betriebes zu beschweren. Er kann den Betriebsrat um Unterstützung und/oder Vermittlung ersuchen.
Was hat der Arbeitnehmer mit Beschwerderecht zu tun?
Anwendungsbereich Beschwerderecht. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich beim Arbeitgeber oder bei den im Betrieb für Beschwerden zuständigen Stellen (Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte etc.) zu beschwerden, wenn ihm durch Kollegen oder Vorgesetzte Unrecht getan wird.
Wie kann ich Beschwerden bei zuständigen Stellen einlegen?
Zuständige Stellen. Arbeitnehmer können Beschwerden entweder bei den zuständigen Stellen (in der Regel bei Vorgesetzten) des Betriebs (§ 84 BetrVG) oder beim Betriebsrat ( § 85 BetrVG) einlegen. Ausdrücklich geregelt ist das Recht auf Beschwerde bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot (§ 7 Abs. 1 AGG).
Was ist die Frist für die Einbringung einer Beschwerde?
Für die Einbringung der Beschwerde besteht eine 4-wöchige Frist (sofern nicht in den Materiengesetzen Abweichendes vorgesehen ist). Diese Frist beginnt mit der Zustellung, allenfalls mit der mündlichen Verkündung des Bescheides zu laufen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, so bewirkt dies die Rechtskraft des Bescheides.
Welche Arbeitgeber stehen der Gewerkschaft gegenüber?
Arbeitgeber stehen der Gewerkschaft grundsätzlich eher kritisch gegenüber, da sie für gänzlich andere Ziele kämpfen. Um ihre eigenen Interessen besser zu bündeln, gibt es auch hier Zusammenschlüsse, die sich wiederum in Dachorganisationen zusammenfinden. Am bekanntesten ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber (BDA).
Wie muss ein Beschwerdebescheid angefochten werden?
In der Beschwerdeschrift muss der Bescheid, gegen den sich die Beschwerde richtet (z.B. Geschäftszahl) sowie die belangte Behörde (= Behörde, die den Bescheid erlassen hat) bezeichnet werden. Weiters ist es notwendig anzugeben, ob der gesamte Bescheid oder bloß einzelne Teile davon angefochten werden.