Wie ist die Bezahlung bei Wiedereingliederung?
Die Krankenkasse zahlt während der Wiedereingliederung ein Krankengeld in Höhe von 70% Ihres Bruttolohns, solange Sie als arbeitsunfähig gelten. Die Bezugsdauer darf dabei 78 Wochen innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten.
Kann der Arbeitgeber einen Corona-Test verlangen NRW?
Soweit es für die Überwachungs- und Dokumentationspflicht erforderlich ist, dürfen Arbeitgeber zu diesem Zweck personenbezogene Daten sowie Daten zum Impf-, Genesenen- und Teststatus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit gemäß § 28b Absatz 3 Satz 3 IfSG verarbeiten.
Wie wird Wiedereingliederung abgerechnet?
Während der beruflichen Wiedereingliederung zahlt die gesetzliche Krankenversicherung dem Mitarbeiter das Krankengeld in voller Höhe (Entgeltfortzahlung). Natürlich kann der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter auch freiwillig ein Gehalt zahlen – allerdings kann diese Gehaltszahlung zu einer Kürzung des Krankengeldes führen.
Hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf eine medizinische Untersuchung?
Der Arbeitgeber hat gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen einen entsprechenden Anspruch. Eine Untersuchung durch den Arbeitgeber selbst oder einen Betriebsarzt ist nicht statthaft. Die medizinische Untersuchung ist allerdings keine zwingende Voraussetzung für die Verweigerung der Entgeltfortzahlung bei fehlender Arbeitsunfähigkeit.
Kann der Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen?
Wenn Sie schwanger sind und es droht die Gefahr einer Frühgeburt oder Ihr Baby entwickelt sich nicht ordentlich, kann der Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Der Doktor ist dann der Meinung, dass das Leben und die Gesundheit von Mutter und Kind durch die Arbeit gefährdet werden könnten.
Was ist die Prüfung der Arbeitsunfähigkeit durch den medizinischen Dienst?
Prüfung der Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst. Sofern Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers bestehen, sind die Krankenkassen verpflichtet, eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung einzuholen.
Kann der Arbeitgeber eine medizinische Untersuchung veranlassen?
Der Arbeitgeber kann eine medizinische Untersuchung des Arbeitnehmers veranlassen, wenn er ein begründetes Interesse daran hat, welches im Einzelfall Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers hat.