Wie ist die Entscheidung für das Wohl des Kindes zu treffen?
Es ist in der Sache diejenige Entscheidung zu treffen, die dem Wohl des Kindes am besten entspricht. § 1628 BGB ermächtigt die Gerichte unter Wahrung des Elternrechts aus Art. 6 II GG jedoch nur dazu, zur Herbeiführung einer notwendigen Entscheidung bei Uneinigkeit der Eltern einem Elternteil die Entscheidungskompetenz zu übertragen.
Ist diese Ablehnung durch das Kind vorgetäuscht?
Diese Ablehnung durch das Kind kann vorgetäuscht sein, in vielen Fällen äußern sich die Kinder aber wirklich ablehnend zu Umgangskontakten. Es fragt sich, wie mit solchen Fällen umzugehen ist. Einerseits gilt: Lehnt das Kind den Umgang mit dem anderen Elternteil ab, so führt dies nicht zwingend zu einer Versagung des Umgangsrechts.
Kann man sich nicht an die Gegebenheiten der Kindergruppe anpassen?
Gelegentlich kommt es in Kitas vor, dass Kinder sich scheinbar nicht an die Gegebenheiten in der Kindergruppe anpassen können. Wenn Kinder sich auch nach einer längeren Eingewöhnungszeit nicht integrieren, sollten Sie reagieren.
Ist der andere Elternteil mit dieser Entscheidung einverstanden?
Nicht immer ist der andere Elternteil jedoch mit dieser Entscheidung einverstanden, was im schlimmsten Fall eine Kindesentziehung nach sich ziehen kann. Dann enthält der Elternteil ohne Aufenthaltsbestimmungsrecht das Kind dem anderen Elternteil vor oder taucht mit dem Nachwuchs sogar unerlaubt unter.
Was ist der Maßstab für die Entscheidung der beiden Elternteile?
Maßstab für die Entscheidung, welchem der beiden Elternteile die alleinige Entscheidungsbefugnis des Schulbesuchs der Tochter übertragen wird, ist das Kindeswohl, § 1697a BGB. Es ist in der Sache diejenige Entscheidung zu treffen, die dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
Wie kann der Elternteil die Lebensführung des Kindes bestimmen?
Allgemeine Bestimmungen über die Lebensführung des Kindes kann daher der Elternteil treffen, bei dem das Kind lebt bzw. sich aufhält – obwohl geteiltes Sorgerecht gilt. Grundsätzlich kann der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, also allein über Alltägliches bestimmen, auch wenn geteiltes Sorgerecht angeordnet ist.
Was kann der Elternteil mit seinem Kind bestimmen?
Grundsätzlich kann der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, also allein über Alltägliches bestimmen, auch wenn geteiltes Sorgerecht angeordnet ist. Gleiches gilt, wenn sich ein Elternteil mit seinem Kind im Urlaub befindet.