Wie ist die Ernennung der Richter in Bayern möglich?
Auch in Deutschland ist die Ernennung der Richter nicht frei von politischen Einflüssen. Die Ernennung erfolgt in den einzelnen Bundesländern nach unterschiedlichen Verfahren. In Bayern ist das Justizministerium – also eine politische Behörde – für die Einstellung der Richter zuständig,
Was ist die Aufgabe des Richters?
Aufgabe des Richters ist es, das Gerichtsverfahren zu führen, den Sachverhalt zu klären, die Wahrheit herauszufinden und am Ende sein Urteil zu verkünden. Dieses kann sehr unterschiedlich ausfallen: Freiheitsstrafe, Geldbuße oder Freispruch. Das Büro ist für Richterinnen und Richter ein wichtiger Arbeitsort.
Was ist die Unabhängigkeit von Richtern?
Es gibt also niemanden, auf den man die Verantwortung abwälzen kann. Daher wird in der Auswahl und Ausbildung besonderes Augenmerk auf die Fähigkeit zur selbstständigen Tätigkeit gelegt. Die verfassungsgesetzlich garantierte Unabhängigkeit bedeutet aber auch, dass Richter unabsetzbar und unversetzbar sind.
Ist die Ernennung der Richter frei von politischen Einflüssen?
Auch in Deutschland ist die Ernennung der Richter nicht frei von politischen Einflüssen. Die Ernennung erfolgt in den einzelnen Bundesländern nach unterschiedlichen Verfahren. in Hamburg das Oberlandesgericht unter Mitbestimmung des Justizsenators.
Was sind die Wirkungen von Geschichtsunterricht und öffentlicher Aufklärung?
Bereits aus den genannten Gründen sind die Wirkungen von Geschichtsunterricht und öffentlicher Aufklärung auf das Verhalten in der Gegenwart viel begrenzter, als die meisten ihrer Fürsprecher glauben oder glauben machen wollen. Hinzu kommen die Defizite des konkreten Umgangs mit Geschichte, gerade derjenigen mit den besten Absichten.
Welche Vorschläge für die Ernennung von Richtern an den Bundesgerichten?
Vorschläge für die Ernennung von Richtern an den Bundesgerichten können vom zuständigen Bundesminister oder auch von den Mitgliedern des Richterwahlausschusses ausgehen, § 10 RiWG. Dem Richterwahlausschuss des Bundes gehören die Justizminister der Länder und 16 vom Bundestag gewählte Mitglieder an.