FAQ

Wie ist die Gleichberechtigung bei einer Scheidung festgelegt?

Wie ist die Gleichberechtigung bei einer Scheidung festgelegt?

Da im dritten Artikel des hierzulande geltenden Grundgesetzes die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen festgelegt ist, sind bei einer Scheidung die Rechte des Mannes und der Frau dieselben. Bis 2013 verhielt es sich jedoch so, dass hinsichtlich der Sorgeerklärung uneheliche Väter mitunter ihr Sorgerecht nicht beantragen konnten.

Was ist das Scheidungsrecht in Deutschland?

Das Wichtigste in Kürze: Das Scheidungsrecht in Deutschland Eine Scheidung kann nach deutschem Recht nur von einem Gericht ausgesprochen werden. Vor der Beantragung einer offiziellen Scheidung müssen die Ehepartner ein Jahr getrennt leben. Ausnahmen gelten z. B. bei unzumutbarer Härte oder der fehlenden Zustimmung des Antragsgegners.

Was gilt bei einer Scheidung im Ausland?

Bei einer Scheidung sind die Rechte von Mann und Frau gleich. Sind die Ehegatten unterschiedlicher Nationalität, dann gilt: Findet die Scheidung im Ausland statt und/oder die Ehegatten besitzen nicht die gleiche Staatsbürgerschaft, dann wird sich in der Regel auf ein bestimmtes Länderrecht geeinigt.

Was ist das grundsätzliche Recht auf Scheidung?

Allgemeine Infos zur Scheidung Das grundsätzliche Recht auf Scheidung. Der Teil des BGB, welcher das Scheidungsrecht umfasst, beginnt mit § 1565. Dieser besagt, dass gescheiterte Ehen geschieden werden dürfen. Dies wird auch als Zerrütungsprinzip bezeichnet – davor galt das sogenannte Schuldprinzip.

Ist die Trennung von Tisch und Bett unbeachtlich?

Demgemäß reicht bereits eine Trennung von Tisch und Bett (a mensa et toro). Nur gelegentliches eheliches Beiwohnen genügt nicht für das Bestehen der häuslichen Gemeinschaft. Demgegenüber ist eine bloße räumliche Trennung (z. B. aus beruflichen oder sonstigen Gründen) ohne Zerrüttung unbeachtlich.

Wie lange dauert die Trennung vor der Scheidung?

Trennungsjahr vor der Scheidung. Bevor die Scheidung in die Wege geleitet werden kann, müssen die Ehegatten in der Regel zunächst nachweisen können, dass die Ehe unwiderruflich zerrüttet ist. Dies erfolgt regelmäßig durch die Ableistung eines mindestens zwölf Monate währenden Trennungsjahres. Dies schreibt § 1556 BGB vor.

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