Wie ist die Lebensmittelsicherheit in Deutschland zuständig?
Für dieses, insbesondere als Knotenpunkt zwischen den Bundesländern und der Europäischen Gemeinschaft ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zuständig. In Deutschland ist die Lebensmittelsicherheit im Rahmen des Verbraucherschutzes die Kernkompetenz des staatlich geprüften Lebensmittelchemikers.
Was ist Lebensmittelsicherheit in der Europäischen Union?
Lebensmittelsicherheit in der Europäischen Union. Mit der Lebensmittelbasisverordnung wurden auf europäischer Ebene die ersten Allgemeinen Grundsätze zu Lebensmittelrecht und -sicherheit festgelegt und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) gegründet.
Wie ist die Lebensmittelsicherheit auf Bundesebene verteilt?
In Deutschland ist der Bereich der Lebensmittelsicherheit auf Bundesebene auf zwei nachgeordnete Behörden verteilt: die wissenschaftliche Risikobewertung und die Risikokommunikation erfolgt durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), davon getrennt ist das Risikomanagement.
Wie funktioniert das Lebensmittelrecht in der EU?
Um einheitliche Kontrollen und eine risikobasierte Vorgangsweise sicher zu stellen, folgt die amtliche Kontrolle in ihrer Tätigkeit den Grundsätzen der Qualitätssicherung. Das Lebensmittelrecht ist in der EU harmonisiert. Die Lebensmittel unterliegen somit am gesamten EU-Markt den gleichen Sicherheits- und Kennzeichnungsregeln.
Ist die Lebensmittelsicherheit tagtäglich gewährleistet?
Durch umfangreiche Qualitäts- und Sicherheitskontrollen der Hersteller sowie zusätzliche Kontrollen der amtlichen Überwachung wird die Sicherheit von Lebensmitteln tagtäglich gewährleistet. Mehr Die Gewährleistung der Lebensmittelhygiene ist ein wichtiger Teilaspekt der Lebensmittelsicherheit.
Wie ist Lebensmittelsicherheit in der EU angekommen?
Dieses Bewusstsein setzt sich immer stärker durch und ist mittlerweile auch auf höchster politischer Ebene angekommen. Die EU Kommission hat nun die Verordnung 852 überarbeitet und am 03. März 2021 verabschiedet – eine der Rechtsgrundlagen für Lebensmittelsicherheit in der EU. Hier finden Sie alle Informationen und Hintergründe.